Ist es möglich eine weitere Wohneinheit im Eigenheim anzumelden?

5 Antworten

Ja kann man anmelden. Selbst wenn der Eingang nicht separat wäre, wäre es auch möglich. Bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung meldet man sowas an und steuerlich setzt man solche Dinge über er die Steuererklärung ab.

Dachgeschossausbau, mit Veränderungen am Dach/Giebel/Fassade, wird im Bauamt geordnet.

Der Netzbetreiber sollte eingebunden werden, ob es einen weiteren Stromzähler geben kann, für die neue Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Mietvertrag über die zur Vermietung anstehenden Räumlichkeiten reicht!

Offiziell wird dem Mieter dann eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung bei Kommune ausgehändigt.

Klar kann sie ihr Haus auch teilweise vermieten, offiziell anmelden braucht man da nichts. Mietvertrag aufsetzen, versteuern und alles ist gut.

schleudermaxe  25.04.2022, 13:10

Habt ihr das gut bei Euch, wir müssen die Vorgaben aus dem Rathaus einhalten.

OhMiaMiaJa  25.04.2022, 13:12
@schleudermaxe

Bei baulichen Veränderungen, ja. Wir auch. Aber das hat ja nichts mit der Vermietung zu tun. Wenn ich jetzt einfach ein Zimmer in meiner Wohnung vermiete, geht das ja auch "einfach so" - das ist nichts anderes.

Ja, sicher ist das möglich. Man kann ja sogar einzelne Zimmer in einer Wohnung vermieten.

Dabei muss nur ein ordentlicher Mietvertrag geschlossen werden und bitte berücksichtigen, dass Nebenkosten für die Wohnung separat berechnet werden sollten. Dafür müssen dann eigene Strom - Wasser- und Heizungs/Wärememengenzähler installiert werden und jährlich die Nebenkosten durch die Vermieterin abgerechnet werden. Aber das ist kein Hexenwerk ;)

Man kann natürlich auch eine Warm-Miete inkl. aller Nebenkosten vereinbaren, aber eine Warmmiete verlagert das Risiko, dass der Mieter viel Wasser und Strom verbraucht auf die Vermieterin.

Dann muss man das ganze nur noch in der Einkommensteuererklärung angeben (Anlage V = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und fertig.

Je nachdem, wie die Einkommenssituation ist, kann es sein, dass das Finanzamt im Jahr nach der ersten Vermietung vierteljährliche Vorauszahlungen fordert bzw. diese erhöht, wenn z.B. wegen Rentenzahlung ohnehin schon Vorauszahlungen veranschlagt wurden.