Sind mündliche Vereinbarung mit dem ehemaligem Vermieter weiterhin gültig?
Mein bisheriger Vermieter hat das Haus verkauft, in dem sich meine Wohnung befindet. Mit ihm hatte ich mündliche Vereinbarung in Bezug auf Gartennutzung und Wäschetrockenplatz. Der neue Vermieter übernimmt meinen bestehenden Mietvertrag (in Schriftform) so wie er jetzt ist. Meine Frage ist nun: Sind mündliche Absprachen nach einem Wechsel des Vermieters weiterhin gültig, oder bedarf es da einer neuen Regelung?
6 Antworten
Absprachen sind gültig aber beweisen muss man es auch können.
Habt Ihr die Adresse des alten Vermieters, dann in Verbindung setzen.
Er soll Euch die Vereinbarung schriftlich bestätigen.
MfG
Johnny
Sind mündliche Absprachen nach einem Wechsel des Vermieters weiterhin gültig
Nein. Alles, was nicht mietvertraglich zugesichert ist, ist widerruflich geduldet. Hierüber darf der Neueigentümer anders bestimmen: Nicht jeder findet Wäscheleinem Im Ziergarten ansehnlich oder möchte beim Kaffeetrinken auf der Terrasse von Hobbygärtnern gestört werden :-O
Grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarungen gültig, das Problem ist nur die Nachweisbarkeit.
Oder gibt es in deinem Mietvertrag eine Regelung, dass Änderungen und Ergänzungen der Schriftform bedürfen?
Du bräuchtest Zeugen. Es ist eine Frage der Beweisfähigkeit. Könnte unter Umständen als konkludentes Handeln eingeordnet werden. Bitte deinen Exvermieter, dir die mdl. Verabredung schriftlich zu bestätigen.
Wie will man konkludentes Handeln in der Vergangenheit dem neuen Vermieter beweisen?
Noch einmal: Was der ehemal. Vermieter hinnahm, gar duldete, muss der Neueigentümer noch lange nicht. Ist der Garten nicht ausdrücklich (entgeltlich) mitvermietet, meint mietvertraglich als Gegenstand der Mietsache aufgeführt, ist seine Nutzung lediglich geduldet, erlaubt, aber eben nicht beanspruchbar und daher jederzeit widerrufbar.
Das gilt für den bisherigen Stellplatz für deinen PKW auf seinem Grundstück ebenso wie für eine Wäscheleine/-spinne oder Sandkasten im Garten.
Da hilft nur eins: Direkt mit dem Vermieter sprechen und ggf. schriftlich vereinbaren, was in der Vergangenheit mündlich geregelt war.
Wenn mein Ex-Vermieter dies bestätigt, wäre das dann ausreichend, oder sollten wir das nachträglich doch noch schriftlich festhalten ??? Der neue Vermieter hat allerdings meinen Mietvertrag (der vor 2 Jahren abgeschlossen wurde) schon gesehen. Kann man das dann jetzt noch im Nachhinein schriftlich regeln ???