Früher aus dem Mietvertag ohne schriftliche Bestätigung?
Hallo zusammen, hier meine Situation:
Ich habe vor 2 Monaten meinen Mietvertrag schriftlich gekündigt.
Mit meinem Vermieter hatte ich ein gutes Verhältnis. Ich hatte mit ihm eine mündliche Vereinbarung (ja ich weiß, naiv! passiert mir nicht noch einmal), dass ich früher raus kann wenn der Nachmieter damit einverstanden ist. Bei der Wohnungsbesichtigung haben alle drei Parteien (Neuer Mieter, Vermieter, Ich) sich mündlich darauf geeinigt, dass ich nur noch den halben August Miete zahlen muss und der Nachmieter dafür früher einziehen kann.
Seit diesem Moment verhält sich der Vermieter (der im selben Haus wohnt) extremst assozial. Er raucht im Treppenhaus. Verursacht viel Lärm etc.
Als ich ihn darauf angesprochen habe, war seine Reaktion: "Passen Sie blos auf was sie sagen, sonst zahlen sie den ganzen August." Nun habe ihm im ein Formular zum unterschreiben gegeben auf dem er bestätigen soll, dass ich Mitte August raus kann. Er weigert sich es zu unterschreiben.
Soll ich nun die ganze Miete überweisen weil ich keine schriftliche Bestätigung habe, oder mache ich mich dann strafbar weil ich mich nicht an die mündliche Vereinbarung halte?
Vielen Dank für eure Antwort im voraus
Liebe Grüße
Florian
4 Antworten
Der VM nimmt doch bestimmt sehr gerne die komplette AugustMiete von DIR😁!
...und mir ist kein Fall bekannt, dass sich jemand mit einem Geldgeschenk strafbar gemacht hat😂, - Ausnahme: Bestechung😉.
Tja, DAS kannst du bestimmt nicht OHNE ABSPRACHE mit den anderen beiden mündlichen Vertragspartnern einsam und alleine bestimmen/abändern, die würden dann unter gegenseitiger Bezeugung die Polizei hinzurufen, weil auch ein mündlicher Vertrag rechtskräftig abgeschlossen werden kann.
Ja genau das ist mein Problem. Die Lösung kann aber ja wohl nicht sein, dass ich die Miete komplett überweise aber früher ausziehen soll.
Ernstgemeinten VORSCHLAG:
Du hast schriftlich "verpennt, VM will es jetzt nicht mehr schriftlich absegnen, ALSO:
Zunächst nur ½ AugustMiete (wie ja so vorgesehen) überweisen !!!
...und denk dran, dass du vmtl. ab Mitte August eine NEUE Bleibe brauchst.
Ok, Danke. So werde ich es machen. Eine neue Wohnung hab ich schon ab dem 1. August
Bitteschön. Das sieht doch dann gut aus. Könnte theoretisch trotzdem noch passieren, dass der Neue nicht mehr will und die 2 den Augustdeal abstreiten. Aber wollen den Teufel Mal nicht an die Wand malen.
...und für die Zukunft:
NUR schriftlich (oder Mal mit Zeuge) ! Vertrauen nur für Verwandte und gute Bekannte ! Alles Gute
Dankeschön für's ⭐chen ...und BESTEH' auf die Vertragserfüllung vom VM ! Falls der Neue noch abspringen sollte fällt das klar in VM-Verantwortung bei eurem 'Dreiecks-Vertrag', denn der hat mit dem Nachmieter abgeschlossen und müsste sich bei VertragsBRUCH an dem schadlos halten.
Hallo Florian, lege dem Vermieter einen schriftlichen einvernehmlichen Auflösungsvertrag per 15.08.2020 vor und verweise auf die mündliche Vereinbarung.
WARNUNG für den FS !
Hallo Gerhart, dein "Rat" ist hier ganz FALSCH bzw. unangebracht und gefährlich ! Der VM hat bereits schon DEUTLICH gemacht, dass er die mündliche Absprache zwischen den 3 NICHT SCHRIFTLICH bestätigen will. Ihn jetzt erneut zu bitten kann sehr gut bedeuten, dass der VM genau so zu Ungunsten des Mieters überreagiert wie er ja bereits jetzt schon vorgewarnt hat.
Gerhart, du kannst ja SO einen "Rat" schnellfertig abgeben, die Zeche dafür müsste der FS selber bezahlen ...und außerdem hat er sich bereits RICHTIG entschieden (siehe meine eigene Antwort).
Wenn der Vermieter dem Auflösungsvertrag nicht zustimmen will, ist die Sache definitiv erledigt und der Nachmieter kann dann am 1.9. voraussichtlich einziehen. Da muss nichts weiter gemacht werden als bis zum 31.08. die volle Miete durch den FS zu bezahlen und Punkt.
Das ist klar. DARUM JETZT alles so beim mündlichen lassen, dem VM möglichst aus dem Weg gehen, allenfalls kurz grüßen und einfach entspannt abwarten ob die anderen 2 den mündlichen Vertrag gleichfalls einhalten/erfüllen.
Läuft es so wie vereinbart, kann der FS bis einschließlich Samstag den 15. August ohne Hektik umziehen, da er die neue Wohnung zum August hat. ...und mit dem Geld was "du" für die 2. Augusthälfte verschwenden/dem VM abschenken wolltest, kann der FS schon eine dicke Einweihungsfeier schmeißen.
Läuft etwas schief, weil einer der 2 anderen zickt, kann man DANN in Erwägung ziehen ihn auf Schadenersatz zu verklagen oder falls der FS gewillt ist, dann dem VM die andere ½ AugustMiete "schenken" (was ICH sicherlich nicht machen würde).
Du hast insofern Recht, als hier ein mündlicher Auflösungsvertrag per 15.8.21 zwischen Mieter und Vermieter geschlossen wurde. Allein daran wird sich der Vemieter nicht erinnern wollen, wenn es dazu keine glaubwürdigen Zeugen gibt.
Der Nachmieter ist dabei uninteressant. Spätestens beim Eingang der halben Miete könnte der Vermieter aktiv werden und sogar eine Zahlungsklage lostreten, weil der Verzug eingetreten ist.
Wir werden wohl vmtl. nicht erfahren, wie die Augustsache ausging, aber interessieren würde es mich schon, ob noch alles so laufen wird wie mündlich vereinbart ODER ob einer Ärger macht.
Zahlungsklage würde "ich" mit der eidesstattlichen Versicherung des mündlichen Vertrages ins Leere laufen und abweisen lassen ...und dann müssten die anderen 2 ihrerseits falsche Meineide eingehen/wagen wollen.
Gibt es schon einen Mietvertrag mit dem Nachmieter?
Wenn ja, weißt Du wann der Beginnt?
Vielleicht ja erst zum 1.9.
Nun habe ihm im ein Formular zum unterschreiben gegeben auf dem er bestätigen soll, dass ich Mitte August raus kann. Er weigert sich es zu unterschreiben.
Sein gutes Recht.
Das weiß ich leider nicht und Kontaktdaten des Nachmieters sind mir auch nicht bekannt.
Du hast es verbockt Du hättest ruhig bleiben müssen.
Da ist was Wahres dran, was das ruhig bleiben betrifft. Dennoch der mündliche Vertrag des "3-Gestirns" ist in keinster Weise angegriffen worden und besteht unverändert fort.
Klar was du sagen willst, aber deine Meinung ist falsch: Er hat es nicht verbockt !
Naja, das hat aber dann zur Folge, dass ich auch den ganzen August dort wohnen werde und der Nachmieter womöglich nicht rein kann?