Mietvertragskündigung ohne Unterschrift des Vermieters gültig

6 Antworten

Die Mieterkündigung muss, um rechtswirksam zu sein, von allen Mietern unterschrieben und an alle Eigentümer gerichtet sein. Sie muss bis zum 3. Werktag des Monats nachweisbar in der Hand des Vermieters sein um zum Ende des übernäcsten Monats wirksam gekündigt zu haben. Zusendung bitte per EINWURFEINSCHREIBEN, das ist absolut sicher, nicht dagegen normales ES oder ES mit Rückschein. Der Empf. ist nicht verpflichtet, ES vom Postamt abzuholen. Bei EES wird Zustellung vom Postboten protokolliert. Dass eine Mieterkündigung bestätigt werden muss ist nicht notwendig und auch nicht gesetzlich gefordert. Sie ist auch so rechtskräftig, wenn fristgerecht erfolgt. Mieter müssen die Kündigung nicht begründen, Vermieter aber wohl. Kündigungen von Wohnungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen, mündliche K. sind nicht wirksam

DU kündigst ja, von daher reicht eine Unterschrift von allen Mietern, die mit dir den Mietvertrag unterschrieben haben (z.B. Ehemann muss auch mitunterschreiben, wenn dieser eine Unterschrift im Mietvertrag geleistet hat).

Der Vermieter hat nix zu unterschreiben, er muss das nur hinnehmen und darf eventuell meckern, wenn die Kündigung nicht fristgerecht oder rechtens ist.

Allerdings muss er die Kündigung bestätigen, dafür ist er gesetzlich verpflichtet... meines Wissens nach reicht auch die mündliche Bestätigung (am besten mit Zeugen), aber schriftlich ist immer besser.

anitari  27.09.2011, 13:27

Allerdings muss er die Kündigung bestätigen, dafür ist er gesetzlich verpflichtet...

Muß er nicht, da eine solche gesetzliche Verpflichtung nicht gibt.

cpro90  27.09.2011, 14:13
@anitari

Ich meinte damit: Den Eingang der Kündigung bestätigen... aber auch wenn er dies nicht tut ist die Kündigung rechtskräftig

Da Du die Kündigung per Einschreiben gesendet hast, läßt sich doch nachweisen, daß der Brief mindestens in seinem Briefkasten gelandet ist. Tip dazu, mach es nächsten Mal Einschreiben mit persönlicher Abgabe oder Einschreiben mit Rückschein. Ist etwas teurer, aber sicherer. Ich würde die Kündigung nicht einfach in seinen Briefkasten stecken. Er kann es ja wieder abstreiten. Wenn Du sicher gehen willst, gib sie persönlich bei ihm ab und lasse es Dir bestätigen.

cpro90  26.09.2011, 20:41

Beim Einwerfen vor Zeugen bist du genauso rechtlich abgesichert wie bei Postsendungen mit Rückschein ;-) wäre auch eine Option.

Ich danke Euch für die vielen Antworten. Ich habe nun meinen Vermieter telefonisch erreicht und gefragt, ob er meine Kündigung erhalten hat. Er antwortete mit einem JA er hat sie erhalten und würde die Empfangsbestätigung in meinem Briefkasten schmeißen. Bis heute hat er das nicht getan und es sind schon einige Tage vergangen. Eine Freundin habe ich gebeten das sie das Telefonat mithört. Ist meine Kündigung nun rechtwirksam, weil er mir mündlich am Telefon ein JA gegeben hat und ich eine Zeugin habe, die das bestätigen kann?

Der entscheidende Knackpunkt ist die Zustellung.

Wann gilt ein Schriftstück als zugestellt? Hierzu genügt selbstverständlich kein Einschreiben, denn sonst schicke ich dir demnächst per Einschreiben ein leeres Blatt Papier und behaupte in drei Wochen, es wäre die ultimative Zahlungsaufforderung an dich gewesen, mir die vereinbarten 1000 Euro zu zahlen. Weiterhin behaupte ich, dass ich in dem Einschreiben klar darauf hingewiesen habe, dass du die Forderung anerkennst, wenn du dich nicht binnen zwei Wochen bei mir meldest ... Das wäre ja noch schöner, wenn so ein Nichtsnutz wie ich das so einfach tun könnte!

Nein und nochmals nein, ein Schriftstück muss zugestellt sein, damit der Adressat wirklich in die Pflicht gerät!

Also, schnapp dir einen Freund/Kollegen, und drück dem Vermieter das Schreiben im Beisein des Zeugen in die Hand. Es genügt auch, es ihm vor die Füße oder in einen Stein gewickelt durchs Küchenfenster zu werfen.