Vermieter kündigt die Wohnung Ohne Perönliche unterschrift,Gültig?

16 Antworten

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Kündigungen die nicht die eigenhändige handschriftliche und lesbare Unterschrift des Berechtigten tragen sind gegenstandslos und unwirksam - egal ob für Wohn- oder Gewerberaum oder im Arbeitsrecht.

Kündigungen sind Willenserklärungen - ohne Unterschrift die zwingend EIGENHÄNDIG sein muss geht also nichts

Die persönliche Übergabe ist wie eine Unterschrift zu werten. Die Kündigung ist rechtskräftig und direkt zu gestellt worden.

was so schon mal also überhaupt nicht passen kann - übergeben kann wer lustig dazu ist und wenn es die Putzfrau wäre, ohne eigenhändige Unterschrift ist sie wirkungslos.

Fraglich ist jedoch, ob das durch Nachholen geheilt werden kann oder sie neue ergehen muss und dabei auch gleichzeitig die Frist neu beginnt

Die Wohnungskündigung muss zwingend vom Vermieter bzw. der Vermietergemeinschaft original unterschrieben sein. Das bedeutet "Schriftform". Außerdem muss der Grund der Kündigung angeführt sein. Fehlt das Eine und oder das Andere, ist die Kündigung unwirksam. Dein Freund sollte nun keineswegs den vermieter schlau machen und ihm mitteilen, dass die Kündigung unwirksam sei (postwendend würde eine neue korrekte Kündigung folgen). Er soll einfach schweigen. Der Vermieter wird irgendwann klagen aber dann verlieren. Gegen eine unwirksame Kündigung muss kein Widerspruch eingelegt werden um diese abzuwenden.

johnnymcmuff  22.12.2012, 12:19

Da kann ich mich nur anschließen.

So würde ich es auch machen.

Wenn dein Freund ueber unbefristeten Mietvertrag verfuegt, muss der Vermieter den Kuendigungsgrund angeben. Gegen diesen kannst du ueber Anwalt,Mieterverein Widerspruch einlegen. 3 monate um neue Wohnung zu suchen ist sehr kurz. Eher dann mind. 6 monate. Dein Freund sollte diesen Sachverhalt ueber Mieterverein ,sofern Mitglied abklaeren lassen. Er kann sich die Rechtslage, auch in Internetforen erklaeren lassen. Bei Rechtschutz auch kostenlos Anwalt nehmen.

anitari  22.12.2012, 08:32

3 monate um neue Wohnung zu suchen ist sehr kurz.

Aber rechtens wenn der Mieter noch keine 5 Jahre dort wohnt.

Ein bloßer Computerausdruck ohne Unterschrift, ist nicht rechtsgültig. Falls nicht noch eine gültige schriftliche Kündigung hinterher kommt, habt ihr also mindestens einen Monat mehr Zeit.

Ist die Kündigung denn überhaupt begründet?

Gemäß § 568 (1) BGB bedarf die Kündigung der schriftlichen Form.

Was heißt aber nun "Schriftform" oder "schriftlich"?

Es muß die Originalunterschrift des Vermieters auf dem Schriftstück sein.

Also allgemein: Wenn Schriftform vorgeschrieben ist, kommt es immer auf die Originalunterschrift an - das ist nämlich das entscheidende Kriterium der Schriftform; daher geht auch z. B. kein Fax, weil dort keine Originalunterschrift vorhanden ist.

Daher ist die Kündigung unwirksam.