Seit März fehlt das Balkongeländer,Nutzung mögl. durch 20qm Fläche jedoch Absturzgefahr

10 Antworten

Bauaufsichtlich wäre der Balkon zu sperren und demzufolge nicht mehr zu nutzen. Das hätte zur Folge, dass du dir die angerechnete Wohnfläche für den Balkon (25 bis 50% der Grundfläche) für die entsprechende Zeit prozentual aus der Gesamtwohnfläche herausrechnen und um diesen Betrag die Bruttomiete mindern kannst. Das rückwirkend noch einschließlich ab Monat März rückwirkend. Die Wahrnehmung dieses gesetzlichen Rechtes setzt aber hier voraus, dass du auch tatsächlich in dieser Zeit den Balkon nicht nutzt. Die Gefahr allein für sich berechtigt nicht zur Mietminderung.

Ruf einfach mal bei Bau- bzw. Ordnungsamt an und melde denen das. Dann wird der Vermieter schon ganz schnell etwas unternehmen müssen!

altermann58  16.07.2010, 12:42

Das Bauamt sperrt den Balkon sofort! - Steht der Balkon im Mietvertrag? Falls nein -> Problem!

ErsterSchnee  16.07.2010, 12:43
@altermann58

Dann hat er wenigstens den Beweis, daß der Balkon nicht genutzt werden kann. Mietkürzung ist nämlich immer eine heikle Sache - und oftmals bekommt der Mieter nicht unbedingt Recht.

Aber, was viel wichtiger ist, der Vermieter ist dann offiziell in der Pflicht, etwas zu unternehmen. Und das wird dann auch kontrolliert.

Und es geht hier ja wohl in erster Linie um die Sicherheit und nicht um die finanziellen Folgen.

Sofern der Vermieter Dir keine Abhilfe anbieten kann - so verstehe ich zumindest das, was Du geschrieben hast - darfst Du die Miete kürzen. Du hast ihm ja bereits eine Frist gesetzt und er hat nicht reagiert bzw. den Mangel behoben. Wieviel kann ich Dir nicht sagen, aber es werden wohl so um die 5 - 10 % sein. Wenn einer auf Deinem ungesicherten Balkon zu Schaden kommt, bist Du haftbar. Dir ist der Schaden ja bekannt, wenn Du ihn ignorierst und es passiert was, bist Du haftbar.. Ich würds mir überlegen…

Dafür, dass Du ihn nicht vollends nutzen kannst, kürzt Du ja die Miete…

Den Balkon darf man wegen der Absturzgefahr nicht nutzen.

Man darf wohl auf dem Balkon grillen auch in NRW, sollte aber nicht oft sein, wegen den Nachbarn. Oder sonst mit denen sich absprechen. Haben wir auch so gemacht!! Und wegen dem Geländer würde ich auch( wie schon gesagt)beim Ordnungsamt mal nachfragen, was du machen kannst, da sich der Vermieter anscheinend nicht sonderlich darüber Gedanken macht oder es repariert!!