Schaffner angelogen :')
-Bitte lesen :) -
ich hab mist gebaut .. schaffner kam & wollte Schüler/Ausweis sehen .. weil ich gesagt ich wäre 14 anstatt die 15 die ich noch war :D & gesagt habe ich habe keinen Perso etc. dabei. "Nur Geld, Tanzschuhe & was zutrinken. Er hat in meine Tasche geguckt & hat mein portemonnaie nicht gesehen!)
ich sollte meine Daten auf schreiben hab meinen Richtigen Namen & Adresse hingeschrieben aber aus 1995 ein 1996 gemacht :l
Er es Telefonisch kontrolliert.
Er kam wieder & meinte das die Bundespolizei am Hbf auf mich warten, eine Frau dabei sein würde, die mich durchsuchen würde + meine Tasche & gucken würde ob ich papiere dabei hätte... Er mir was gesagt dann kanns auch weiter gehen bis zur Anzeige ..
ich angst bekommen & gesagt "Ja mein Gott, ich bin 15. Keinen Bock auf Polizei."
Er mir dann versichert das es nicht zur Anzeige kommen würde & Ich 40€ wegen Schwarzfahren bezahlen müsste.
Nach ca. 3 Wochen kam der Brief von der DB .. in höhe von 40€ Kurz danach hat ein Polizist bei mir Zuhause angerufen & meiner Mutter gesagt ich hätte eine Strafanzeige!
Es würde jetzt vor Gericht gehen .. (Ich habe noch keine scheiße gebaut) was kann raus kommen ?
verwarnung ? Geldstrafe ? :o Sozialstunden ? :o
Denn bis jetzt ist noch nichts bei uns zuhause eingegangen. Weder ein Brief noch ein weiterer Anruf.
4 Antworten
Also wegen Lügen eine Anzeige ist schon übertrieben. Außerdem hätte der Schaffner gar nicht in deine Tasche gucken dürfen. Du könntest ihn dafür anzeigen.
Ich glaube nicht, dass das vor Gericht kommt. Vor Gericht kommen eigentlich nur härtere Fälle, wie Betrug, Mord oder so was. Zahl einfach das Geld und gut ist.
ist doch schon längt bezahlt gleich am Tag wo der brief ankam.. & der Polizist hat das aber gesagt !??!
Ein falsches Alter vorzutäuschen um einen niedrigeren Preis zu zahlen ist Betrug und damit strafbar!
Das hätte der Schaffner erstmal beweisen müssen, wenn es keine Zeugen gab.
nein wieso sie hat das in die tasch kucken ja nicht verweigert. Ich kann dich auf der straße ja auch anquatschen und sagen,, he du lass mich mal in deine tasche kucken" wenn du sie aufmachst und mir zeigst kannst mich sicher nicht hiernterher dafür anzeigen.
So ein Unsinn. Welchen Straftatbestand soll es bitte erfüllen, in fremde Taschen zu gucken?
Evolvel.. ich habe dem Schaffner sicher nicht angeboten in meine Tasche zu gucken !!
Das darf nur die Polizei.
Also Geldstrafe kannst Du schon mal vergessen. Vergiss bitte auch nicht, dass Du zwar strafmündig bist, aber - falls es überhaupt so weit käme - nach Jugenstrafrecht zu verfahren wäre. Und wegen der Lüge - gerade, weil es der erste "Mist" war, den u gebaut hast, wirst Du bestimmt nicht viel abkriegen. Wichtig ist, dass Du mit Deiner Mutter klar kommst und dass sie jetzt cool bleibt und hinter Dir steht. Alles andere - Du wirst sehen - wird nicht weiter tragisch. Oh, mein Gott, da hab ich wesentlich Schlimmeres in Deinem Alter getan. Bin halt nie erwischt worden. Kein Richter wird Dir deswegen Deine Jugend versauen
Das erhöhte Beförderungentgelt hat nicht mit dem Straftatbestand "Erschleichen von Leistungen" zu tun. In aller Regel ziehen die Verkehrsbetriebe zwar den Strafantrag zurück, aber die Staatsanwaltschaft kann halt trotzdem den Tatbestand weiter verfolgen. Bei einer 15-Jährigen aber eher unwahrscheinlich!
Schwarzfahren und erwischt werden ist schon blöde. Aber dann auch noch einen Betrugsversuch starten...Das gibt immer eine Anzeige. Evt wird das eingestellt, evt aber musst du auch Sozis ableisten.
Das wurde mir auch schon gesagt aber ich will den mist einfach vergessen & hinter mich bringen irgendwie ..
& das es übertrieben ist finden alle .. !
Ich versteh das alles eeh nicht :(