Vor Kontrolleur im Zug flüchten strafbar?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt in Deutschland:
Die Tat ist strafbar, die Flucht nicht, solange ihr bei eurer Flucht nicht weitere Straftaten begeht.
Gilt sowohl bei Gefängnisausbrüchen als auch in eurem Fall.

Bubles  24.05.2016, 21:56

Damit ist alles gesagt ;)

NotHelpless5898 
Fragesteller
 24.05.2016, 22:01

Er ist nur weggerannt und ich bin normal ausgestiegen. Er hat auch sonst keine Straftat begangen. Also besteht keine allzu große Gefahr auf Stress mit der Bahn für ihn?

niko761  27.05.2016, 14:15
@NotHelpless5898

Wenn Sie seine Daten haben wird er wohl bezahlen müssen, aber ansonsten hat er nichts zu befürchten.

der Schaffner kann dich nicht verklagen, weil du hattest ja eine Fahrkarte und er hat nur deinen Namen

man könnte dir aber Beihilfe zu einer Straftat unterstellen

Die Flucht stellt keine Straftat dar. Es wird dann nur eine Anzeige wegen Schwarzfahrens kommen. 

du nicht aber eher er 

NotHelpless5898 
Fragesteller
 24.05.2016, 21:58

Aber der Schaffner hat seine Personalien nicht. Kommt die Anzeige dann zu mir wenn überhaupt eine ankommt?

michele1450  24.05.2016, 22:03
@NotHelpless5898

warum sollte die zu dir du hast nichts damit zu tun.

NotHelpless5898 
Fragesteller
 24.05.2016, 23:06
@michele1450

Weil der gemeint hat, dass er meinen Namen hat.