verwarnung in die akte?
Hey hou, iiich bin 17 jahre alt und bei einem Kulturfest über den zaZaun geklettert. Dummerweise hat die polizei das gesehen. Zu einer anzeige kam es nicht. Jedoch zu einer verwarnung. Ich musste auch nichts zahlen. Name und adresse wurden von mir aufgeschrieben. Nun ist meine Frage: wird diese verwarnung irgendwo festgehalten ? Kommt das in eine akte oder in ein Zeugnis ? Oder kümmert die polizei das nicht und sie haben es bei einer verwarnung belassen ohne es aufzuschreiben !?
Wäre sehr dankbar wenn sich die Polizisten oder Anwälte melden :)
4 Antworten
Hallo ChangingStorm,
in das Führungszeugnis werden nur Verurteilungen aufgenommen und keine polizeilichen Maßnahmen. Uns selbst im Führungszeugnis, werden nur Verteilungen eingetragen, bei denen das Urteil über drei Monate Freiheitsstrafe oder über 90 Tagessätzen lag. Bei Jugendlichen erfolgt der Eintrag sogar noch später.
Das einzige wo die ganze Sache festgehalten wird, ist im PC-System der Polizei, aber das ist eine reine interne Angelegenheit und die Daten werden nicht außerhalb der Polizei herausgegeben.
Von der Tat steht noch nicht einmal was im Fahndungssystem der Polizei.
Du brauchst Dir also keine Gedanken machen, so die tat noch irgendwelche Folgen für Dich haben könnte.
Schöne Grüße
TheGrow
Wer sich bei der Polizei bewirbt, darf lediglich keine gerichtliche Verurteilung im Raum stehen haben.
Solange keine Verurteilung erfolgt ist und auch kein Strafverfahren anhängig ist, ist das alles kein Problem. Polizeiliche Maßnahmen von denen man betroffen ist stellen keinen Hinderungsgrund da.
Haste Glück gehabt, Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt und wird nur auf Strafantrag des Eigentümers verfolgt. Wenn dieser darauf verzichtet (darum die Aufnahme der Personaldaten) haste Schwein gehabt und solltest dem Hausrechtsinhaber dankbar sein. Aber deine Angstphase sollte noch nicht vorbei sein, er hat nämlich 90 Tage Zeit sich das anders zu überlegen.
Die Aussage ist nur zum Teil richtig.
Erstens, selbst wenn der Eigentümer des Grundstücks einen Strafantrag stellen sollte, wird das Urteil nicht im Führungszeugnis auftauchen, weil erst Verurteilungen über drei Monate Freiheitsstrafe oder über 90 Tagessätzen aufgenommen werden. Der Fragesteller müsste aber weder mit einer Freiheitsstrafe, noch mit einer Geldstrafe, sondern gem. §5 des Jugendgerichtsgesetzes nur mit einer erzieherischen Maßnahme rechen, die in aller Regel in Form von Sozialstunden verhängt wird.
Das war ja auch nicht gefragt. Das Vorstrafen erst ab deiner genannten Freiheitsstrafe oder ab 90 Tagessätzen auftauchen das weiß ich auch, das war aber eben nicht Gegenstand der Frage.
Nein, im Sinne das es in keine Art von Führungszeugnis kommt.
Jedoch merkt sich die Polizei alles. Zunächst einmal haben die ein internes System und sich selber zu kontrollieren, ich weiß nicht wie es heißt, aber dort wird jede einzelne Personenkontrolle festgehalten, natürlich um Missbrauch vorzubeugen, aber da steht der Anlass drin.
Dann habe die noch weitere Speichermöglichkeiten, nur da bin ich überfragt.
Würd mich auch interessieren, ich wurde vor nem halben jahr auch mal auf so ne liste geschrieben und hab keine ahnung was da jetzt passiert... bis jetzt hab ich nichts gehört...
Nehme wir an er wollte zur Polizei, dann würden die ihn sicherlich darauf ansprechen oder nicht?