Rückgabe Privatverkauf EBay Kleinanzeigen ?

6 Antworten

Nein, Du musst nicht zurücknehmen. Er hätte sie ja persönlich abholen können (dazu sind die Kleinanzeigen eigentlich da) und die Funktionen überprüfen können. Schreibe ihm, er hat genau das bekommen, was er gekauft hat, nämlich ein nicht geprüftes Gerät.


Wenn Du gesagt hast, dass sie neu und OVP ist, dann kann der Käufer davon ausgehen, dass diese Uhr funktioniert.

Tut sie das nicht, kann er selbstredend auch bei einem privaten Verkauf sein Geld zurückverlangen.

So einfach kann man sich nicht aus der Gewährleistung herausmogeln.

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:42

Was heißt rausmogeln?
Fakt ist ich habe gesagt es ist eine neue Smartwatch und das ich die Funktionalität nicht gewährleisten kann, da ich sie selber nie getragen oder benutzt habe.

Er hat daraufhin trotzdem eingewilligt

Menuett  09.02.2016, 16:43
@Corndog91

Da steht "neu" und "ovp".

Da kommt dann kein Haftungsausschluß mehr in Frage.

Wie viel hat er bezahlt?

Der Käufer kann ja nichts dafür, dass Du die Rechnung nicht bekommst.

Was sich übrigens sehr unseriös liest.

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:44

55€

Zumal habe ich keinerlei Garantie, dass es nicht vielleicht einfach an seiner Simkarte handelt und diese mit dem Gerät nicht funktioniert und oder er die Kontakte beim einsetzen eventuell beschädigt hat.

Menuett  09.02.2016, 16:45
@Corndog91

Das siehst Du ja, wenn du sie zurück nimmst.

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:48

Aber nur, Fall er die Kontakte beschädigt hat.

Wenn die Simkarte einfach nicht kompatibel ist, bleibe ich auf einem jetzt aufgerissenen und somit gebrauchten Gerät sitzen.

Schwierig - wenn sie original verpackt war, kann man Dir kaum Vorsatz unterstellen.

Damit der Käufer nun aber die Garantie beanspruchen kann, braucht er die Rechnung.

Du bräuchtest sie dann eh...

Also besorg Dir die Rechnung vom Schenker - ggfs begründe eben, das sie defekt ist.

Dann übersende die Rechnung an den Käufer.

Dann bist Du zur Rücknahme auch nicht verpflichtet.

Anders, wenn Du keine Rechnung hast - Du hast etwas verkauft, was defekt und somit unbrauchbar ist...

Würdest Du das dann nicht auch zurückgeben wollen ?

P.S. achtung falls der Käufer versucht n Betrug abzuziehen.

Erst Rücksendung der Ware abearten, dann Kaufsumme erstatten.

Oder Paypal nutzen.

Nachnahme nur im Notfall - dann das Paket mit einem Zeugen vor dem Postbeamten öffnen.

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:26

Danke für die Antwort!
Für die Uhr gibt es keine Rechnung mehr das habe ich schon abgeklärt.
Hatte Sie nur ca 2 Monate originalverpackt bei mir bevor ich den Entschluss gefasst habe sie zu verkaufen.

Natürlich würde ich sie auch erstmal zurück geben wollen.

Aber da er keine persönliche Abnahme gewünscht hat und ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich die Funktionalität nicht geprüft habe, sieht es dann nicht anders aus?

Viele Grüße:)

Ruedi  09.03.2016, 00:28
@Corndog91

Nein, weil Du offenbar die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast. Somit haftest Du für die Funktionalität des Artikels.

Ruedi  09.03.2016, 00:31

Vorsatz spielt keine Rolle, sofern die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Gewährleistungspflichten eines Verkäufers sind grundsätzlich unabhängig von Vorsatz und Verschulden (ausgenommen Schadensersatzpflichten wegen Vertragspflichtverletzung).

Wenn der Käufer will, kann er vom Fragesteller die Reparatur der Uhr oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.

Ganz einfach! Es gibt nach deutschen Gesetzen kein generelles Recht auf Umtausch bzw. Rücknahme. Man kann als Privatverkäufer auch jegliche Gewährleistung ausschließen- dies muss aber für den Käufer eindeutig ersichtlich sein. Es gibt aber immer die Mängelhaftung, dass heisst, dass die Ware wie in der Anzeige beschrieben beschaffen ist- das scheinst du ja getan zu haben und somit hat der Käufer keinerlei Anspruch auf Reklamation.

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:29

Ja ich hatte gesagt:

Originalverpackt
Geschenk
Und das ich die Funktionen nicht geprüft habe.

Reicht das?

Und wollte er , trotz Kleinanzeigenmarkt, einen Versand anstatt sie anzusehen und abzuholen.

Viele Grüße

Menuett  09.02.2016, 16:41
@Corndog91

Nein, das reicht nicht.

Das mit dem Versand ist völlig in Ordnung.

Wie viel hast Du für das Gerät verlangt?

Corndog91 
Fragesteller
 09.02.2016, 16:50

55€

Zudem kann es ja auch einfach daran liegen, dass seine Simkarte nicht mit dem Gerät kompatibel und/oder er durch falsches Einstzen das Gerät beschädigt hat, oder?

Joergi666  10.02.2016, 09:00
@Corndog91

woran es liegt ist unerheblich- Ware wurde wie beschrieben geliefert und somit gibt es auch keine Sachmängelhaftung.

Hast du denn in deine Verkaufsbedingungen rein geschrieben - Rücknahme ausgeschlossen? Wenn ja, dann brauchst du die Ware nicht zurück nehmen.