Rezept per Post= Kosten

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In einer Zeit, wo sich jeder seinen Handschlag bezahlen lässt, steht auch ein ein Arzt nicht zurück. Und das zu recht. Warum soll ein Arzt für Kunden, die zu faul sind, ihr bestelltes Rezept in der Praxis abzuholen, nun auch noch Unkosten machen. Dann wäre er bald in den roten Zahlen und kann seine Praxis schließen.

Wer meint, als Patient nicht bezahlen zu müssen, soll zu seiner Krankenkasse gehen und dort eine Befreiungskarte beantragen. Aber die bekommt er nur, wenn er einen bestimmten Satz nicht überschreitet, die seine Lebenskosten decken.

Wer stundenland in der City shoppen gehen kann, der kann auch sein Rezept persönlich abholen oder die Unkosten selber berappen.

Sehr merkwürdige Frage, die sich von selbst beantwortet. Wer verbietet ihm das?

Warum wohl nicht.Die Regel ist doch,dass man das Rezept persönlich abholt.

Ich selbst bin schwerbehindert und muss die Taxe in Anspruch nehmen, wenn ich zu einem Arztbesuch in die Praxs muss. Die Kosten ca. 25,00 €- bis 45,00 €. Ich brauche ca. 14 verschiedene Medikamente. Sollte ich ausser der Reihe ein Rezept benötigen, so lege ich selbstverständlich bei der Anforderung dafür einen frankierten Rückumschlag bei, bzw. mein Hausarzt hat von mir 2 frankierte Rückumschläge in der Patientenmappe. So klappt es anstandslos und beim nächsten Praxsbesuch bekommt die Kaffeekasse auch was ab. Bisher keine Probleme. Die Frage ob der Arzt für seinen Aufwand das darf ist schon sehr anmassend.

Ja, natürlich darf er das! Es ist ein freundliches Entgegenkommen,wenn sie dir dein Rezept zuschicken und du es nicht selbst abholen mußt. Aber du solltest bedenken,welche Kosten ihm entstehen,wenn das jeder Patient verlangt!