Rentenanpassung im Ausland?

5 Antworten

Früher gab es tatsächlich eine Regelung, dass die Rente für Ausländer die ins Ausland gehen, angepaßt wird. z. B. ich bin Thailänder und ziehe nach Thailand, dann wurde früher tatsächlich die Rente auf das Niveau in Thailand reduziert. Diese Regelung hätte auch zugetroffen, wenn ich später in Thailand die thailändische Staatsangehörigkeit angenommen hätte, Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar, zahle z. B. 40 Jahre in die deutsche Rentenkasse, und dann erhalte ich eine deutlich reduzierte Rente. Diese Regelung wurde aber vor einigen Jahren ersatzlos gestrichen. Diese Regelung galt auch für die Ehefrauen, die in anderen Ländern die Witwenrente bezogen hätte..

Franz577 
Fragesteller
 12.09.2011, 22:02

Also wenn das wirklich so war, dann war das ja eine Ungeheuerlichkeit! Kann ich mir gar nicht vorstellen. Dann hätte die Rente ja im Gegenzug auch nach oben angepaßt werden müssen, wenn jemand z.B. in ein "teureres" Land, wie die Schweiz, Norwegen oder gar Monaco auswandert. War das dann auch so?

Aber egal wie, es war nicht ok, denn die Rente, für die man etliche Jahre gearbeitet hat, bekam man ja nicht geschenkt, sondern stand einem nunmal zu. Wo jemand dann seinen Lebensabend damit verbringt, hat niemanden zu interessieren! Daher war das Streichen dieser Regelung das einzig Richtige.

Peter96  12.09.2011, 22:16
@Franz577

Es ist tatsächlich so gewesen. Ich bin mit einer Ausländerin verheiratet. Die Rentenversicherung teilte,mir seinerzeit folgendes mit. Im Falle eines dauerhaften IUmzugs wird die Rente auf ein bestimmtes Niveau gekürzt. Dieses wäre auch der Fall, wenn ich die Staatsangehörigkeit dieses Landes annehmen würde. Im Falle der Witwenrente würde meine Frau, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, im Falle eines Umzugs ebenfalls eine reduzierte Rente erhalten. Würde meine Frau die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, würde die Rente nicht gekürzt. Es gab dann auch eine eine andere Möglichkeit die Renten zu kürzen in folgenden Fällen. Personen, die z. B. lange Jahre in der ehemaligen UdSSR gelebt und gearbeitet haben, also Zeiten zurückgelegt haben, die für die Berechnung der Rente in Deutschland relevant sind, denen würde im Falle der Rückkehr in dieses Land ebenfalls die Rente gekürzt. Ob sich diese Regelung auch geändert hat, kann ich nicht sagen. Zu glauben, dass die Rente im Falle eines Umzugs nach Norwegen, Japan oder ähnliche Staaten noch oben korrigiert wird, da hätte man von träumen können.

Franz577 
Fragesteller
 12.09.2011, 22:26
@Peter96

Wenn das wirklich so war (und ein anderer User sagt ja, es wäre immer noch so), dann frage ich mich nur, mit welchem Recht?

Peter96  12.09.2011, 23:02
@Franz577

Meine Information von der Rentenversicherung ist, dass in dem geschilderten Fall keine Kürzung mehr eintritt, Ruf mal morgen bei der Renten-Vers. an, kostenlose Nr.: 0800 1000 480 70. Die geben immer bereitwillig Auskunft. Schreibe noch mal, was sie Dir erzählt haben.

Franz577 
Fragesteller
 13.09.2011, 07:15
@Peter96

Also ich glaube dir das schon, wenn du sagst, daß es nicht mehr so ist. Und die werden mir dann sicher nichts anderes erzählen, wenn ich dort anrufe. Direkt betroffen wäre ich davon ja sowieso nicht, da ich einerseits noch weit vom Rentenalter entfernt bin und andererseits auch nicht unbedingt ans Auswandern denke. Aber das Thema kam mal zur Sprache und ich konnte einfach nicht glauben, daß das wirklich so ist bzw. war. Ok, nun weiß ich ja mehr. Danke!

Die Rente wird tatsächlich um einige Prozent gekürzt, allerdings auch nicht an das Rentenniveau des Landes angepasst, in das man auswandert.

Weil das nicht gerecht ist - immerhin hat man ja eingezahlt - soll es geändert werden - das ist aber noch nicht durch. Die Änderung geht übrigens durch ein Gerichtsurteil (wenn es denn so wird).

Franz577 
Fragesteller
 12.09.2011, 22:04

Und wird sie dann auch erhöht, wenn man z.B. nach Norwegen auswandert?

user1673  13.09.2011, 10:07
@Franz577

Leider nicht. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum Klage gegen die Kürzung bei Gericht eingereicht wurde.

Franz577 
Fragesteller
 13.09.2011, 14:55
@user1673

Und selbst wenn es so wäre, dann wäre es auch nicht richtig. Denn es ist meine Privatsache, ob und wohin ich als Rentner auswandere. Gehe ich in ein billiges Land, ist es mein Vorteil. Gehe ich in ein teures Land, ist es mein Nachteil.

Aber allein schon die Tatsache, daß sowas überhaupt mal gemacht wurde, zeugt von einer unwahrscheinlichen Dreistigkeit des Staates seinen Bürgern gegenüber.

Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer erhalten ihre Rente bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.

Weitere Informationen findest du hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/02Rente/06auslandrente/02rente/rentenzahlunginanderen_staat.html?nn=30054#doc29154bodyText4

Wenn deine Rente ins Ausland nachgeschickt wird, erhältstt du den gleichen Betrag wie in DEeutschland. Nur die höheren Überweisungskosten hast du zu tragen.