Beamte: Unterschied zwischen Pension und Rente? Danach ins Ausland?

4 Antworten

Auch Beamte genießen die persönliche Freizügigkeit. Ein Beamter im Ruhestand (ist immer noch Beamter !!!), kann hinfahren wo er will.

Er hätte nur Probleme mit seinem Krankenversicherungsschutz. Es wird kompliziert, wenn er die Beihilfe in Anspruch nehmen muss, Aber möglich ist das selbstverständlich auch.

Noch geht übrigens NIEMAND mit 67 in Rente.

Rentner erhalten ihre Rente nach dem Durchschnitt des gesamten Erwerbslebens.

Beamte erhalten einen %-Satz des letzten Dienstgehalt als Ruhegehalt.

Eine Pension fällt unter Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Es wird Lohnsteuer einbehalten. Es dürfen Werbungskosten von 1.000,- € pauschal angesetzt werden. Darum nennt man die Pension auch Ruhegehalt.

Renten sind sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). und haben noch einen Freibetrag, der bis 2040 abgeschmelzt wird. Zur Zeit (2013) sind 34% der gesetzlichen Rente steuerfrei. Werbungskostenpauschale hier 102,- €.

Guten Tag,

laut https://www.beamten-ratgeber.de/beamte-pension/ können Beamte und andere Staatsdiener aus Deutschland ihr Pension auch im Ausland beziehen. Das ist nichts besonderes, dass gilt auch für gesetzliche Rente für die Bürger. Doch um diese zu erhalten, muss der Antragsteller die vollen Arbeitsjahre geleistet haben. Er hat damit quasi seine "Schuld" am Dienstherrn abgeleistet. Die wenigsten Beamten werden bis zum 67. Lebensjahr an der Dienststelle gelassen. 

Auch Beamte duerfen sich nach ihrer Dienstzeit, also wenn sie eine Pension beziehen hinziehen wo sie wollen. Sie muessen sich nur bei ihrer Pensionskasse melden und die neue Anschrift mitteilen.

Wenn ihre Pension auf ein auslaendisches Konto gezahlt werden soll, dann muessen sie dies ebenvalls der Pensionskasse mitteilen.

Die Rentner sind verpflichtert wenn sie laenger als 6 Monate sich im Ausland aufhalten dies der Rentenversicherung mitzuteilen. Ferner haben sie die Pflicht sich jedes Jahr von einem Notar oder der deutschen Botschaft bescheinigen zu lassen, das sie noch am Leben sind. Versaeumen sie es, dann wird die Rente automatisch eingestellt. Die Rentner, die ausserhalt Europas auswandern sind vonder deutschen Krankenversicherung befreit und der Pflegeversicherung.

Ausserhalb Europas zahlt die deutsche Krankenversicherung nichts fuer Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Medikamente usw. Sie muessen sich dann eine Prvatversicherung suchen, die sie aufnimmt.

Die Rentner, die ausgeandert sind muessen aber nach ihrer Rueckkehr nach Deutschland wieder in ihrer Krankenkasse aufgenommen werden.

Ein Beamter klann in der Regel mit 65 Jahren in Pension gehen, oder wenn er schwerbehindert ist mit 63 Jahren.