Renovierung Fußleisten und Streichen?

8 Antworten

Das sind Mängel die Du bei dem Vermieter ansprechen solltest.Wenn das so im Mietvertrag steht,dann gehören auch die Fußleisten dazu.Meistens kommt dann die Ausrede ,,da stehen doch sowieso Möbel davor''.

burly97 
Fragesteller
 08.12.2019, 18:50

Hallo danke für die Antwort, ihr antwort war darauf hin nur, die Wohnung ist für sie renoviert, alles andere wäre mein Problem. Das mit dem da stehen eh möbel davor könnte ich verstehen wenn (einige) fehlen würden, aber es fehlen zu 90% die fußleisten

GenLeutnant  08.12.2019, 18:55
@burly97

Die Fußleisten gehören ebenso zu den Renovierungsarbeiten.Der Vermieter kann nicht die Augen davor verschließen.Oder die Handwerker haben angefangen die Fußleisten anzubringen und der Vermieter stoppte dann den Vorgang.Aus Zeitnot oder Geldmangel oder einfach nur aus Desinteresse.

Sag das dem neuen Vermieter und er wird sich drum kümmern, die Fußleisten gehören mit zum Bodenbelag und müssen intakt und sauber sein. Heist also sie gehören mit zur Renovierung.

Selbst wenn es hart klingt, aber das musst Du dem Vermieter schriftlich mitteilen. Sonst ist es beim Bezug "wie gesehen".

Allerdings kann man das Schreiben auch nett formulieren und darauf hinweisen, dass die Malerarbeiten mangelhaft ausgeführt wurden und dies ja der Malerfirma anzulasten ist. Dazu auf jeden Fall noch ein paar Beweisfotos machen. Zudem ist in dem Schreiben eine angemessene Frist zu setzen - in Deinem Fall VOR Bezug also 31.12.2019 (ein Datum ist wichtig). Hier sollten also die 2 Wochen - und das reicht noch vor den Weihnachtsfeiertagen (beim Maler) - vollkommen ausreichen.

Woher ich das weiß:Hobby
burly97 
Fragesteller
 08.12.2019, 19:47

Das war keine Malerfirma sondern die ex mieter !

oklein  08.12.2019, 20:03
@burly97

Dann soll die VM eben eine Firma engagieren und die Kosten von der Kaution abziehen, dafür ist sie ja da. Beweismaterial hat die VM ja mit Deinen Fotos.

imager761  09.12.2019, 08:27

Es ist hart aber der M hat die Wohnung mit fehlenden Fußleisten und angeblich mangelhaftem Renovierungsanstrich gemietet, wie er sie so besichtigt und genau darüber Mietvertrag geschlossen hat.

Hier liegt gar kein Mangel i. S. d. § 536 I 1 BGB vor, da dies vor Mietbeginn bereits so war.

Richtig ist, diesen Zustand in einem Übergabeprotokoll, hilfsweise bezeugter Fotodokumention vor Mietbeginn festzuhalten, damit man bei eigenem Auszug keine Behebung schuldet.

bwhoch2  09.12.2019, 08:54
@imager761

Imager, Du irrst! Gemietet wurde eine komplett renovierte Wohnung. (s. Fragentext)

Besichtigt wurde vielleicht sogar noch die vom Vormieter bewohnte Wohnung. Dieser hat die Wohnung in einem für die Vermieterin schon inakzeptablen Zustand zurück gegeben und es ist nun ihr Problem, wie sie das bis Ende Dezember noch hinbekommt.

imager761  09.12.2019, 09:18
@bwhoch2

Getretener Quark wird breit, nicht stark. Fußleisten gehören nicht zu einer Mietwohnung "mit Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch" und darauf hat der M keinen Anspruch. Und auf Anstriche nur insoweit, wie sie "sachgerecht in mtllerer Art und Güte vorgenommen wurden.

bwhoch2  09.12.2019, 09:55
@imager761
Und auf Anstriche nur insoweit, wie sie "sachgerecht in mtllerer Art und Güte vorgenommen wurden.

Dein Quark ist mittlerweile ungenießbar.

FS beschrieb den Anstrich alles andere als "sachgerecht und in mittlerer Art und Güte".

Nicht nur genau schreiben, auch genau lesen, bitte!

oklein  09.12.2019, 21:06
@bwhoch2

Liebe Kollegen !!!

So kenne ich Euch beide ja nicht, sonst immer eloquent und fachlich schlüssig - auch wenn man mal nicht einer Meinung ist.

Nochmals meine Ansicht:

  1. Der/die FS hat die Wohnung ganz offensichtlich gemietet, als noch keine Renovierungsarbeiten erfolgten und die Sockelleisten noch dran waren - sonst wäre ja die Frage nicht hier aufgetaucht.
  2. Dazu noch die Klausel im Mietvertrag bzgl. einer "kompletten" Renovierung. Dies ist ganz offensichtlich nicht erfolgt bzw. in einem Umfang, mit dem ein Mieter bei dieser Formulierung sicher NICHT rechnen muss.
  3. => also bleibt es bei meiner Empfehlung, die Mängel bzw,. die Nichteinhaltung der Klausel gem. Mietvertrag zu beseitigen.
oklein  09.12.2019, 21:06
@imager761

Liebe Kollegen !!!

So kenne ich Euch beide ja nicht, sonst immer eloquent und fachlich schlüssig - auch wenn man mal nicht einer Meinung ist.

bwhoch2  09.12.2019, 21:31
@oklein

Ich bin zu 100 % bei Dir!

Da es nicht komplett und auch noch unsachgemäß renoviert ist, solltest Du das nicht hinnehmen!

Verlange, dass es richtig gemacht wird oder lasse es nach Rücksprache mit der Vermieterin machen und sie bezahlt das!

Im Mietvertrag steht: Die Wohnung wird komplett renoviert übergeben.

Das ist gut für dich! Dann solltest du die Vermieterin auffordern, die unsachgemäß angebrachten Fußleisten möglichst zeitnah renovieren zu lassen. Nach Möglichkeit vor dem Einzug.

Gut zu wissen:

Wenn die Wohnung komplett renoviert vermietet wurde, musst du die Wohnung bei Auszug auch mit korrekt verlegten Fußleisten zurück geben.

Auf jeden Fall solltest du diese Mängel durch die Vermieterin bestätigen lassen!

Gut geeignet ist hier ein sog. Wohnungsprotokoll

http://mieterbund-halle.de/wp-content/uploads/2016/11/Wohnungsprotokoll.pdf

Erfahrungsgemäß werden folgende Mängel ebenfalls erst später entdeckt.

  • Haarrisse im Waschbecken oder Toilette
  • Beschädigte Fliesen in Küche & Bad
  • Beschädigungen oder reparierte Stellen im Bodenbelag
  • Dunkle Sanitärfugen
  • Schlechter Abfluss von Badewanne, Dusche oder Spüle

Hilfreich sind in jedem Fall auch ausreichende Fotos, die deutlich vorhandene Mängel bildlich dokumentieren.