Rechnung nach Implantatberatung wg. Kostenvoranschlag

2 Antworten

also, allgemein gilt, dass der Arzt Dir die Kosten berechnen darf, aber NUR, wenn du davor was diesbezüglich unterschrieben hast. Denk ganz genau drüber nach, ob du was unterschrieben hast, gleich beim Anmelden oder so. Manche Zahnarzthelferinnen vergessen dies auch gern mal :)

ruf auch in der Praxis an und frag nach, wann du zugestimmt hast, etwas derartiges zu zahlen. Du hättest gern eine Kopie. Dann klärt sich vllt alles von allein?!?!

Eine Implantat Beratung ist keine kassenleistung. Wenn der Arzt korrekt abrechnet ist das völlig legitim. Oder arbeitest du gerne umsonst ?