Psychotherapie Fehlbehandlung

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Für Unstimmigkeiten oder Beschwerden von Patienten gegenüber Therapeuten ist es zunächst sinnvoll, sich an die zuständige Psychotherapeutenkammer (Adresse googeln mit Bundesland!) zu wenden. Dort wird genauer geschaut, was möglicherweise schiefgelaufen ist, d. h. beide Seiten geben dort eine Stellungnahme ab. Bei krassen Fehlern kann ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Therapeuten eingeleitet werden.

Schadensersatz ist auf diesem Weg allerdings nicht möglich, dafür ist eine gerichtliche Klage notwendig und es müssten massive Behandlungsfehler geltend gemacht werden.

Fazit: Ich würde mich erstmal an die Psychotherapeutenkammer wenden und mich eventuell dort weiter beraten lassen.

So ganz allgemein und grundsätzlich wäre das möglich über eine Zivilklage. D.h. deine Freundin muss einen Rechtsanwalt (zB einem mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht) aufsuchen, dieser kann dann für die Mandantin die Patientenakte beim Theapeuten anfordern, aus welcher dann ein Gutachter für den Rechtsanwalt den Behandlngsverlauf rekonstruiert und fachlich einschätzt.

Ein Psychiater muss dann noch nach mehreren Terminen mi deiner Frendkin ein Gutachten erstellen, in dem er klären muss, welche schäden vorliegen und welche davon tatsächlich auf diese Therapie zurück zu führen sind.

Nach Prüfung der Aussicht auf rechtlichen Erfolg, kann der Rechtsanwalt dann beim Gericht eine Zivilklage (Schadenersatzklage) einreichen. Entscheidet das Gericht zu Gunsten deiner Freundin, kann der Anwalt noch überlegen, eine begründete Beschwerde bei der Landesärztekammer (falls der Therapeut Arzt war) oder bei der Landespsychotherapeutenkammer (falls der Therapeut kein Arzt war) einreichen, in deren Rahmen dann die standesrechtliche Beurteilung erfolgt.

Sollten sich Anhaltspunkte für einen Straftatbestand ergeben, würde der Richter des Zivilgerichtes die Akten an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, der Anwalt deiner Freundin könnte für sie in sog. Nebenklage gehen.

Ein Rechtsanwalt hält auch Informationen für Prozesskostenhilfe bereit.

ja klar kann ma das melden bei der ärtztekammer. ausserdem bei so was sollte man die sache eher dafür melden damit solche berufsiditen nicht noch anderen menschen schaden. es gibt so viele ärtzte und psyschologen die sollten ihren beruf echt sein lassen !!! aber naja nach 3 jahren fällts euch aber früh auf

nein, unmöglich, wie soll das gehen?

soll ein richter über ärztliche leistungen urteilen?

welche gesetze sollen angezogen werden?