Privatschulden mit Schuldschein eintreiben
Ich habe vor etwa 5 Monaten einem guten Bekannten 900 Euro geliehen. Wir haben hier einen Schuldschein gemacht und auch beide unterschrieben.
Auf dem Schuldschein wurde allerdings handschriftlich die Summe abgeändert (es waren 1.000 Euro ausgemacht, er wollte dann aber nur 900 Euro).
Es war vereinbart, dass ich das gesamte Geld bis spätestens Ende August zurück bekomme - gesehen habe ich bis jetzt keinen Cent und daher reicht es mir. Auf Nachfrage wir nicht mehr reagiert...
Was muss ich tun, um das Geld zurück zu bekommen?
Der (jetzt nicht mehr gute) Bekannte hat bereits einen Offenbarungseid geleistet in einer anderen Sache. Hat im Moment aber einen Job bei dem er sehr gut verdient. Wie stehen also meine Chancen, das Geld zu bekommen? Macht mir die handschriftliche Änderung Probleme?
Danke für Eure Hilfe!
3 Antworten
Da ja von 1.000€ auf 900€ geändert wurde, wirst du wohl keine Probleme bekommen. Warum sollte jemand weniger haben wollen? Setz zuerst ein Schreiben auf, in dem du ihn aufforderst, die fällige Summe zu begleichen. Hierbei kannst du auch schon Zinsen anrechnen (Zinsrechner überall im Internet zu finden) - kannst, musst aber nicht! Setze ihm in diesem Schreiben eine Frist zur Begleichung seiner Schuld. Lass diesen Brief am besten per Einschreiben zustellen und verwahre den Beleg. Wenn er sich immer noch nicht rührt kannst du einen Mahnbescheid veranlassen - dafür musst du allerdings in Vorkasse gehen. Sollte er verurteilt werden zu zahlen, bekommst du deine Auslagen zurück. Wird aber festgestellt, dass er nicht in der Lage ist zu zahlen (vielleicht muss er Unterhalt zahlen, hat eine Lohnpfändung am Hals oder oder oder) bleibst du auf den Kosten hocken. Biete ihm eine Ratenzahlung an. Vielleicht lässt er sich darauf ein.
Der Schuldner befindet sich durch den Schuldschein automatisch in Verzug. In Verzug befindlich kann die Forderung mit 5,00% über dem Basiszinssatz, also aktuell 5,12%, verzinst werden.
Ich würde dem Schuldner noch 1 Mahnung senden, den Gesamtbetrag fällig stellen und eine kurze Zahlungsfrist von 5-7 Tagen setzen.
Sofern daraufhin keine Zahlung erfolgt, würde ich das gerichtliche Mahnverfahren durch Beantragung eines Mahnbescheids einleiten.
Gehe zu einem Anwalt, der leiert ein offizielles Mahnverfahren an.