Privatschulden eintreiben von der Ex-Freundin

5 Antworten

Höchstens meine Schwester könnte bezeugen das so der "Plan" war.

wenn die es wirklich bezeugen kann,haste gute karten. schreib die freundin an und verweis auf deine schwester als zeugin,teile ihr auch mit,dass anwalts-und gerichtskosten entstehen können und schlage bezahlbare raten vor.

Ist riskant, da die Beweislage sehr dünn ist und der einzige Zeuge mit dir verwandt ist.

Ich würde mit einem Anwalt sprechen ob sich das lohnen könnte und erstmal den außergerichtlichen Weg versuchen (Mahnung schicken um Verzug auszulösen, gerichtlicher Mahnbescheid). Sollte auf diesen ein Widerspruch erfolgen kannst du dir überlegen ob du klagst.

Sollte sie nicht widersprechen, kannst du den Vollstreckungsbescheid auf den Weg bringen.

Hm, ohne etwas schriftlich zu haben ist das rechtlich eine "Schenkung". Internetdaten sind nicht zwingend Beweise. Als einzige Lösung fällt mir da ein, dass du dir einen Rechtsanwalt nehmen musst, der erstmal eine Mahnung an sie schreiben kann, meist bewirkt das schon Wunder, dass Leute einknicken und lieber zahlen, als einen langen Rechtsstreit anzufangen, der richtig teuer werden kann! Viel Glück!

Senden Sie der zahlungsunwilligen Schuldnerin einen Mahnbescheid über die geforderte Summe. Bei der Beweislage ergit sich der Rest von selber! Der Nachweis über die Korrespondenz und die erfolgten Zahlungen reicht aus!

Und womit willst du beweisen , dass sie dir das Geld noch nicht gegeben hat? Verbuch es als Verlust und verleih in Zukunft kein Geld mehr

Jorgfried  16.07.2012, 23:03

womit willst du beweisen , dass sie dir das Geld noch nicht gegeben hat?

Das müsste SIE ggf. beweisen.