Privatrezept vom Arzt?

10 Antworten

es gibt viele Medikamente, bei denen die Ärzte in Regress genommen werden, wenn sie es auf Kassenrezept ausstellen. die Kassen können idR keine Erstattung auf Privatrezepte machen, da die Verschreibungsmacht beim Arzt liegt. er muss entscheiden, was er auf Kassenrezept ausstellt und was nicht. wenn die Kasse später sagt, dass er das nicht hätte auf Kassenrezept ausstellen dürfen, dann muss er es nämlich aus eigener Tasche zahlen. davor haben viele Ärzte Angst und umgehen das, indem sie Privatrezepte ausstellen.

um welches Medi gehts denn? wenn du das geschrieben hättest, dann wäre es einfacher gleich eine richtige Antwort zu geben.

Nabil889 
Fragesteller
 19.01.2016, 16:24

Hallo. Es geht um Vagantin

eulig  19.01.2016, 18:22
@Nabil889

Vagantin ist ein Arzneimittel, dass nicht den Vorgaben des Leistungskatalog der GKV entspricht und auch nicht die Vorgaben der Verordnungsfähigkeit erfüllt.

Vagantin gehört zu den Mitteln, für die Ärzte so gut wie immer in Regress genommen werden, da es ein fiktiv zugelassenes Medikament ist.

das sind Mittel, die mal eine Zulassung hatten, jetzt aber die Vorgaben nicht mehr erfüllen. sprich die Wirksamkeit ist in Frage gestellt.

genauere Infos findest du hier über diese fiktiven Mittel http://www.bfarm.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/F/FiktiveZulassung.html

wenn du es von der Kasse bezahlt haben möchtest, solltest du im Vorfeld einen Antrag stellen, und den Arzt eine hieb- und stichfeste Stellungnahme schreiben lassen, die die Verordnung begründet.

Nabil889 
Fragesteller
 19.01.2016, 20:22
@eulig

Danke. Dann muss ich halt mit der Krankheit weiter leben. Denn die Kosten kann ich mir auf dauer nicht leisten.

Da du sicherlich keine Medikamente für 50 Jahre im vorraus bekommen hast, kannst du dir das nächste Rezept normal ausstellen lassen,sodass es deine Krankenkasse übernimmt.

Möglicherweise hatte er Angst sein Budget zu überschreiten, möglicherweise gehörte es auch zu den Medikamenten, die nicht grundsätzlich von der Kasse bezahlt werden. (Gibt es auch)
Rede mit dem Arzt und frage ihn nach den Gründen, zeige ihm auch den Schrieb der Krankenkasse.

Aus dem Grund, erkundige ihm mich bei Privatrezepten schon vor der Einlösung bei der Apotheke, ob eine Möglichkeit der Erstattung bestehen würde bzw. ob es auch auf Kassenrezept ausgestellt werden kann.

Sehe es als Lehrgeld ;-) (Mir ist das auch schon mal passiert...seitdem mache ich das o.g.)  Du hast ja jetzt nicht die Medikamente für dein gesamtes Leben auf einmal bekommen.

Ich hatte so etwas ähnliches jetzt kürzlich. Ich bin bei der DAK versichert und umgezogen, so daß ich den Arzt wechseln mußte.

Bei der Bestellung der Medikamente (das Rezept ging direkt in die Apotheke, ohne, daß ich es gesehen habe), wollte man mir sofort das Geld abnehmen. Der Arzt verweigerte ein normales Rezept. Daraufhin habe ich bei der Geschäftsstelle KK angerufen, wo ich vorher gewohnt habe, die mir bestätigten, daß sie ohne Weiteres zahlen würden. Die Geschäftsstelle der DAK in Kassel tat sich erst schwer damit, aber ich konnte ja den Erhalt auf Rezept nachweisen.

Daraufhin bekam ich problemlos ein Kassenrezept von meinem Arzt, und bekomme es immer noch, alle 14 Tage, ohne Schwierigkeiten. Ich würde mit der Bescheingung der Kasse beim Arzt aufschlagen, mir die Medikamente neu verordnen lassen und das Geld in der Apotheke einfordern, also sozusagen das Privatrp. gegen das Kassenrp. umtauschen. Ich habe noch keine Apotheke erlebt, die das nicht gemacht hat.

Es gibt viele Gründe, warum ein gesetzlich Versicherter ein Privatrezept über ein grundsätzlich erstattungsfähiges Medikament bekommt. Da du deine Frage nur sehr allgemein stellst, kann ich auch nur sehr allgemein antworten. Der Grund findet sich wahrscheinlich in der Auslegung des §12 SGB V, welcher vorschreibt, dass Verordnungen zulasten der GKV immer wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sein müssen. Hält der Arzt alle diese Kriterien für erfüllt, darf er "auf Kasse" verordnen, werden ein oder mehrere Kriterien dagegen nicht erfüllt, darf er es nicht zulasten der GKV verordnen. Die Behauptung deiner Kasse, das Medikament sei erstattungsfähig, hilft dir gar nicht, denn die Entscheidung liegt immer und ausschließlich beim Arzt, welcher für seine Verordnung ja auch das Regressrisiko trägt.

BTW: um welches Medikament und um welche Indikation handelt es sich in deinem Fall?

sneferu  19.01.2016, 20:16

Ich habe jetzt in einer anderen Antwort gesehen, dass es sich um Vagantin handelt. Somit ist die Antwort des Nutzers eulig vollkommen richtig. Vagantin darf nicht zulasten der gesetzlichen Kassen verordnet werden. Tut es ein Arzt dennoch, bekommt er mit höchster Wahrscheinlichkeit die Kosten in Rechnung gestellt.

Die Auskunft deiner Kasse war also irreführend und falsch. Das verwundert jedoch nicht, denn die Geschäftsstellenmitarbeiter der gesetzlichen Kassen haben erfahrungsgemäß kaum Kenntnisse über die Erstattungsfähigkeit. Die Standardantwort lautet: "Wenn der Arzt das verschreibt, zahlen wir das auch." Was der Mitarbeiter nicht sagt, ist, dass der Arzt dann ggf. in Regress genommen wird.

Ich persönlich handhabe das als Hausarzt so: wenn mal wieder ein Patient mit der Behauptung ankommt, seine Kasse habe ihm versichert, man könne dieses oder jenes "auf Kasse" verordnet bekommen, rufe ich dort persönlich an, und bitte den betreffenden Mitarbeiter um eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung, welche mich vor einer Regressforderung schützt. In allen Fällen war das Thema damit durch, denn nicht ein einziges Mal habe ich eine solche Bestätigung erhalten.