Polnisches Rezept für Medikament (aus Polen) von polnischem Arzt?

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Ein verschlüsseltes Datum, das hier kein Apotheker entschlüsseln kann ist ein fehlendes Datum. Wollt ich noch dazu schreiben.

19. Kann man im Ausland ausgestellte Rezepte für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel auch in Deutschland einlösen und umgekehrt?

Ja. Nach der Richtlinie gilt: Ein Rezept für ein Arzneimittel, das z.B. in Frankreich ordnungsgemäß verschrieben wurde, soll auch in einer Apotheke jedes anderen Mitgliedstaates eingelöst werden können, vorausgesetzt, das betreffende Arzneimittel ist in dem betreffenden Staat verfügbar.

Bei der Kostenerstattung gilt: Grundsätzlich müssen von der Krankenkasse nur solche Kosten erstattet werden, die auch bei einer vergleichbaren Inlandsbehandlung übernommen worden wären. Es ist daher ratsam, sich bei seiner Krankenkasse entsprechend vorab zu informieren.

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Quelle:

http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/p-q/patientenmobilitaetsrichtlinie.html

Grundsätzlich darf man Rezepte, wohl bemerkt nur aus dem EU Ausland, in Deutschland einlösen.
Dafür gibt es mittlerweile auch eine EU-Verordnung und ein Rezept muss nach diesen Vorgaben ausgefüllt sein, damit das Rezept in Deutschland eingelöst werden kann. Dabei muss ein Rezept unter anderem auch mindestens Name und Geburtsdatum des Patienten enthalten. Gibt es also kein Geburtsdatum, gibts unter Umständen auch Probleme mit dem aufmerksamen Apotheker.
Außerdem müssen die verschriebenen Arzneimittel klar identifizierbar sein. Wenn man nicht genau entziffern kann was der polnische Dr. da in polnisch aufgeschrieben hat wirds ebenfalls schwierig. Es gibt noch mehrere Gründe, ein Rezept aus dem Ausland nicht zu beliefern, aber es ging ja jetzt um das Datum.

Die deutschen Apotheken werden das mit polnischen Rezept verordneten Mittel nur auf Bezahlung abgeben. Die Quittung muss der polnich Versicherte dann seiner Krankenkasse einreichen. 

Müsste eigentlich nach EU-Richtlinien draufstehen.