Polizei Einstellung trotz eingestelltem Ermittlungsverfahren?

2 Antworten

Hi, 1+2: In beiden Fällen möglich, dass Du eingestellt wirst, aber nicht sicher. Solche Vorfälle sind dann Einzelfallentscheidungen, da gibt es keine standardiesierte Vorgehensweise.

Das wichtigste ist, dass du es rechtzeitig angegeben hast und es nicht erst bei der Leumundsprüfung rauskommt.

Die Einstellung ist mit einem laufenden Verfahren nicht möglich. Mit einem eingestelltem grundsätzlich schon.

Man wird dich dann aber im AC/SI dazu befragen.

Gruß S.