opferrente bei hartz4-wird das angerechnet?

7 Antworten

Es handelt sich doch um eine Wiedergutmachung. Die kann nicht angerechnet werden denn dann wäre es keine Wiedergutmachung. Sie wird in der Regel entweder durch Gesetz oder Richterspruch zugestanden. Wird versucht sie anzurechnen nimm einen Anwalt. Dazu nimmst Du alle Nachweise der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate mit und den Nachweis wo die Opferentschädigungsrente her kommt. Dann gehst Du zum Amtsgericht und bittest um Prozesskostenhilfe. Ein guter Anwalt kümmert sich da auch selbst drum. Solche sind vor allen Dingen bei Sozialverbänden zu finden.

Auch hier gilt wieder Rente nach dem OEG darf nirgendwo angerechnet werden...die Rente nach dem Bundesrentengesezt ja.

Sollte die Arge das Jobcenter ect es dennoch anrechnen was sie hin und wieder gerne Versuchen (auch bei mir) kannst du sofort dagegen angehen und die Arge/Jobcenter ist verpflichtet dir den kompleten angerechneten Zeitraum zu erstatten tut sie dieses nicht macht sich die Arge strafbar. Und wird in höherer Instanz freundlich vom Versorgungsamt darum gebeten.

die opfer rente darf bei harz 4 nicht angerechnet werden laut gesetz , da es nicht zu einkommen zählt brauch man es auch nicht beim jobcenter angeben , sollte das jobcenter die opfer rente doch anrechnen, verstoßen sie gegen das gesetz, demzufolge hat jeder empfänger der opfer rente das recht das jobcenter zu verklagen .

das geld steht euch zu !!!!

Opferrente wird beim ALG 2 nicht angerechnet! Wenn die das machen, stell einen Wiederspruch, bzw. überprüfungsantrag!

Die Opferentschädigungsrente meinst Du sicherlich,oder?Diese wurde bei mir vor Jahren angerechnet und ich denke nicht das es heute anders ist.