Offenlegung der Vermögenverhältnisse beim Notar wegen Gebührenberechnung

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Kurz gesagt: Es werden üblicherweise keine Nachweise verlangt. Der Notar verlässt sich in der Regel auf die Angaben, die du machst.

Selbstverständlich musst du wahrheitsgetreu sagen, wie hoch dein Aktivvermögen (ohne Berücksichtigung von Schulden) ist, dazu bist du gesetzlich verpflichtet.

Je nachdem wie die Vollmacht ausgestaltet ist, kann dein Sohn dann alles tun, was gesetzlich möglich ist - also auch alle Konten leerräumen und Immobilien verkaufen. Daher macht es auch bei Vollmachten durchaus Sinn, dass diese sich nach dem Vermögenswert richten.

Da du den Entwurf der Vollmacht selbst erstellst, solltest du dir wegen den Notarkosten jedoch keine allzu große Gedanken machen. Die Höchstgebühr beträgt in so einem Fall 70 € zzgl. Mehrwertsteuer und wird bei einem Geschäftswert von über 140.000 € erreicht. Das sollte also verkraftbar sein.