Notarkosten Verjährt?
Hallo, Ich war am 27.12.2007 wegen einer Übergabe das letzte mal beim Notar. Danach habe ich bis zum 22.11.2011 nichts mehr gehört. An diesem Tag erhielt ich ein Schreiben meines Notars mit der Rechnung. Zwei Wochen später rief der Notar bei mir an u drohte sofort mit dem Gerichtsvollzieher wenn ich nicht sofort zahle. Habe mich dann ein wenig schlau gemacht und mir wurde gesagt dass dieser Betrag bereits verjährt sei. Ist dies wirklich so? Hab dann die Einrede der Verjährung eingelegt. Gestern, also am 3.1.2012 hab ich einen Brief von der Gerichtsvollzieherin erhalten. Warum kann der Notar so schnell die Gerichtsvollzieherin einschalten? Hoffe mir kann jemand helfen! Danke
5 Antworten
Gegen die Kostenberechnung (§ 154), einschließlich der Verzinsungspflicht (§ 154a), die Zahlungspflicht und gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann die Entscheidung des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar den Amtssitz hat, beantragt werden. ...
Aus § 156 KostO
Ich verstehe das so, dass Du die Verjährungseinrede also nicht gegenüber dem Notar, sondern gegenüber dem Landgericht erklären musst.
Da dies kostenfrei ist, solltest Du das auf jeden Fall tun. Dort erhältst Du möglicherweise auch eine Auskunft darüber, ob die Verjährung tatsächlich eingetreten ist oder nicht, dan:
An anderer Stelle habe ich auch gefunden, dass die KostenOrdung der Notare eine vierjährige Verjährung vorsieht. Dies würde auch die Hektik des Notars erklären, weil so die regelmäßige Verjährung in die dreißigjährige umgewandelt wird.
also so wie ich das im hinterkopf habe beginnt die verjährungfrist erst mit dem jahr das auf das ereignis folgt hier also 2008 somit hätte sie am 31.12.2011 geendet, somit musst du zahlen ( angaben ohne gewähr)
ups drei statt vier jahre also nehme ich zurück müsste 31.12.2010 gewesen sein (immer noch ohne gewähr)
Wenn's verjährt ist musst du nicht mehr zahlen und außerdem hat er ja erst nach Jahren eine Rechnung geschickt, selbst schuld wenn im egal war!!!
er ja erst nach Jahren eine Rechnung geschickt, selbst schuld wenn im egal war!!!
Nun, es könnten auch nachvollziehbare Gründe vorliegen: Datenverlust, Akten falsch abgelegt, ...
Zwei Wochen später rief der Notar bei mir an u drohte sofort mit dem Gerichtsvollzieher wenn ich nicht sofort zahle.
Spätestens jetzt wäre deine Frage für dich kostengünstiger zu beantworten gewesen :-(
Ist dies wirklich so? Hab dann die Einrede der Verjährung eingelegt.
Zu unrecht :-(
Hoffe mir kann jemand helfen!
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre: § 195 BGB.
Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist ( § 199 BGB).
Der Anspruch enstand allerdings nicht mit Auftrag am 27.12.2007. sondern erst mit Rechnungslegung der Angelegenheit irgendwann in 2008 :-O
Folglich beginnt die dreijährige Verjährung erst mit Ablauf des 31.12. 08 und endet, drei Jahre später, am 31.12.11, 24.00 Uhr.
Mit fristgerechtem Zugang am 22.11.2011 schuldest du die Rechnung - nunmehr leider mit Kosten des GV :-(
G imager761
Also irgenwas kann da aber doch nicht stimmen ! Denn dann würde es ja bedeuten, dass wenn er vergisst eine Rechnung zu stellen und es fällt ihm 5 jahre später ein, dass dann die Verjährungsfrist erst beginnt. Gerade auch das sehr vehement Vorgehen des Notares spricht ehr dafür das er versucht einzuschüchtern, weil er seine Felle davon schwimmen sieht !
Absolut ohne Sinn!
Sonst könnte man nach Jahrzehnten Forderungen stellen, einfach nur, weil man nie ne Rechnung gestellt hat und somit gäbe es die Diskussion der Verjährung nicht mal!
Wenn er also am 27.12.2007 eine Leistung eines Notars in Anspruch genommen hat und dort keine weitere Leistung erfolgt ist in dem Sinne (und dazu zählt ganz sicher nicht die Rechnungslegung!!), dann wäre die Sache mit dem 1.1.2011 verjährt.
Weitere Infos unter http://www.juraforum.de/forum/baurecht/verjaehrung-von-rechnungen-bzw-leistungen-58765
beginnt die verjährungfrist erst mit dem jahr das auf das ereignis folgt hier also 2008 somit hätte sie am 31.12.2011 geendet
Fast richtig.
Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erfolgt bzw. abgeschlossen ist.
Sprich 31.12.2007 ---> 31.12.2010
Selbst bei der Annahme, daß es das Folgejahr ist, würde hierfür der Start des Jahres herangezogen.. Sprich der 1.1.2008 und wäre somit am Anfang 2011 verjährt.
Hast Du denn irgendeinen gerichtlichen Mahnungsbescheid bekommen? Würde mich zwar wundern wenn, aber dann musst Du tatsächlich zahlen!
Ansonsten kannst Du das Spielchen mitmachen und ihn freundlich darauf hinweisen, daß der von ihm geforderte Betrag längst verjährt ist. Ist zwar nicht die feine Art, aber auch nicht Deine Sache, daß er rechtzeitig die Rechnung rausschickt.
Allerdings solltest Du wissen, daß wir alle keine Juristen sind und falls doch, ist eine juristische Onlineberatung nicht gestattet. Daher alle Angaben ohne Gewähr und möchtest Du ganz sicher gehen, musst Du einen Anwalt einschalten.
Gruß
Wobei, Du hast recht, die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des letzten Tages des Jahres, in dem die Leistung erfolgt ist.
In seinem Fall also vom 1.1.2008 - 31.12.2010
http://www.juraforum.de/forum/baurecht/verjaehrung-von-rechnungen-bzw-leistungen-58765
Das ist Schwachsinn - sonst würde es nie eine Verjährung geben, da man sonst auch nach 20 Jahren dann mal fix ne Rechnung ausstellt.
Wenn ein Klempner also am 31.12. Deine Toilette repariert und die Reperatur abgeschlossen hat (!!), beginnt die Verjährung trotzdem schon am nächsten Tag.. Unabhängig davon, wann er sich bequemt, die Rechnung zu schreiben - denn die gehört nicht mehr mit zur erbrachten Leistung!
Und zwischen dem Drohen eines GV und einem gerichtlichem Mahnbescheid (ein GV wird vom Gericht bestellt, von niemandem sonst!), liegen auch noch mal Welten!
Sorry, Deine Aussage kann so einfach nicht stimmen!
bei der Annahme, daß es das Folgejahr ist, würde hierfür der Start des Jahres herangezogen.. Sprich der 1.1.2008 und wäre somit am Anfang 2011 verjährt.
Falsch, vgl. §§ 195, 199 BGB. Ansprüche aus 2008 setzten eine Verjährungsfrist erst am Jahresende, 31.12.2008, in Gang, die mit Ablauf des 31.12.2011 endet - und erst am 01.01.2012 verjährt wären.
G imager761
Mit Ablauf des Jahres - Ablauf bedeutet, daß es in der Vergangenheit liegen muss.. Daher beginnt die Verjährungsfrist erst um 0:00 Uhr des Folgejahres.
Zumal der Unterschied ein paar Stunden beträgt und an der Frist sich ja nichts wirklich verändert ;). Ist also Haarspalterei..
Ansonsten habe ich einen Link gepostet, der eigentlich keinerlei Fragen offen lassen sollte!
Auch fast richtig: Gem. § 199 BGB beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der ist aber das Datum der Rechnung, nicht der ihr zugrunde liegenden Lesitung, die i. d. R. zeitnah mit Abschluss des Mandats erstsellt wird - hier vmtl. erst in 2008 :-)
Auch gehe ich davon aus, dass der Notar keinen GV auf seine Kosten bemüht, wenn es anders wäre :-)
G imager761