Nicht Wahrnehmung der Wohnungsübergabe?

4 Antworten

Einfach in die Wohnung darf der Vermieter nicht.

Konsequenzen für Dich?

Wenn Du die Wohnung nicht spätestens am 1. August zurück gibst, kann der Vermieter Dich schadensersatzpflichtig machen.

Denn gem. § 546 BGB mußt Du die Wohnung zurück geben, folglich also auch einen Termin dafür vereinbaren, nicht der Vermieter.

Kann Ärger geben. Ich würde noch versuchen, eine Person meines Vertrauens mit einer Vollmacht da hin zu schicken. Dann kann der Vermieter nicht meckern.

Der Mietvertrag endet am 31.07.2016 um 24:00 Uhr. Die Herausgabe der Mietsache hat N A C H Ende der Mietzeit zu erfolgen hier am 01.08.2016 ab 08:00 Uhr. Natürlich kann zwischen Vermieter und Mieter auch ein früherer Termin zur Rückgabe der Wohnung vereinbart werden. Der Vermieter ist vor dem 1.8.16 nicht berechtigt einen Termin zu diktieren. Jeder Terminverkehr sollte nun in schriftlicher Form und beweisbar erfolgen, denn der Vermieter scheint auf Krawall aus zu sein.

Der Vermieter kann natürlich nicht so einfach in die Wohnung. Selbst wenn ihr dort nicht mehr lebt. Vertrag geht bis Ende Juli also ist vorher nix zu machen. 

Ich würde folgendes machen. Dem Vermieter minimum drei mögliche Termine zur Wohungsübergabe nennen. Dass du die Termine jetzt etwas kurzfristig sind ist auch klar.. Kann aber auch Termin Freitag Vormittags und Freitag Nachmittag sein. Geht der Vermieter darauf nicht ein, dann würde ich mit 2 unabhänigen Zeugen in die Wohnung gehen. Jede kleinste Ecke fotografieren. Jeden Zählerstand. Heizung, Wasser einfach alles fotografieren. So viele Bilder wie möglich machen. Auch von den Sanitären Einrichtungen einfach alles.. Sehr genau fotografieren. So dass später der Vermieter nicht behaupten kann, das irgendein Mängel vorliegen würde.. 
Unbedingt nicht nur anrufen sondern auch per Email (Wenn das der übliche Weg bei euch gewesen ist) hinschicken. Besser wäre per Fax..