Nebenkosten - 1000€ nachzahlen wegen geteilter Heizkosten?

7 Antworten

Die Abrechnung für 2015 ist schon durch. Da gibt es nichts mehr zu diskutieren.

Am 1. Januar 2016 war eine gewisse Menge Öl im Tank. Vielleicht noch so rund 5000 Liter. Im Jahr 2016 wurde kein Öl gekauft, aber am Ende des Jahres, also 31.12.2016 waren vielleicht immer noch 2000 Liter im Tank.

(Alles nur Beispielsangaben.)

in der Heizkostenabrechnung dürfen also nicht einfach 3500 € für 2016 angesetzt werden, sondern die tasächlich verbrauchte Menge in Höhe von ca. 1500 bis 2000 €.

Wie viele Wohnungen hat das Haus? Ist es ein Zweifamilienhaus, das ansonsten noch vom Vermieter bewohnt wird, würde ich aber deswegen jetzt keinen Aufstand machen. Erst recht nicht, wenn Du noch vor hast, mindestens in 2017 auch noch das ganze Jahr drin zu wohnen.

Irgendwann geht oder ging der Vorrat zur Neige und es muss(te) nachgekauft werden.

Rede aber mit Deinem Vermieter, dass er bitte künftig die Abrechnung so macht, wie es sich gehört, nämlich die Abrechnung nur nach der verbrauchten Menge.

Stelle Dir nur mal vor, Du ziehst aus und hast einen Zweijahresvorrat mitbezahlt. Wie soll das noch auseinander gerechnet werden? Dein Nachmieter würde sich freuen!

Chrizzly488 
Fragesteller
 01.07.2017, 21:04

Vielen lieben Dank für die Antwort! Das bringt mich doch ein gutes Stück weiter. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien. 

Wer wäre denn der nächste Ansprechpartner? Mieterverein, Anwalt mit Mietrecht? Die ganze Anrechnung muss mal geprüft werden.

Und noch eine kurze Frage: bis wann muss die Abrechnung generell bezahlt werden? Gestern gekommen (gleiches Ausstelldatum) und soll bis Freitag bezahlt werden. Also nur 7 Tage? Kann das?

bwhoch2  01.07.2017, 22:38
@Chrizzly488

1 Monat ist Zeit fürs Zahlen.

.... Verjährung im Mietrecht ist meist drei Jahre, Schäden 6 Monate.

Zu verteilen sind nicht die Kosten, sondern die Menge, die verbraucht wurde (und deren Kosten).

Aufgrund der Angaben in der Frage halte ich die Wärmeabrechnung für nicht ordnungsgemäß.

GEgenfrage: Wann ist das Öl geliefert worden? Im November oder Dezember? Dann kann es sein, dass am Ende 2016 noch 3500 im Tank waren. Frage doch mal nach dem Ablesebeleg. Und wenn du die größte Wohnung hast kann das auch sein, dass du soviel mehr verbraucht hast. Nach meiner Erfahrung wird jedes Jahr mehr Energie verbraucht egal wie kalt oder nichtkalt die Winter sind. 

Und das mit der Verjährung war sicher nicht so ernst gemeint oder unglücklich formuliert. Deshalb sag ich da nix zu. 

Nur der Verbrauch darf berechnet werden; nicht der Einkauf.

Denn anders als im Wohnungseigentumsrecht, wo sowohl der Verbrauch, als auch das nichtverbrauchte Heizöl abgerechnet wird, wird bei Mietern nur der Verbrauch abgerechnet.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

Anfangsbestand Öl am 01.01.2016: 5.000 Liter

Zukauf Öl am 11.11.2016: 1.500 Liter

Endbestand Öl am 31.12.2016: -3.000 Liter

Verbauch 2016: (5.000 Ltr. + 1.500 Ltr. - 3.000 Ltr.) = 3.500 Ltr.

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Bei einer ordentlichen Heizkostenabrechnung kannst du die vorgenannten Daten entnehmen und somit überprüfen.

Die abrechnung der Nebenkosten muss spätestens in nächsten Kalenderjahr erfolgen.

Was genau wie abgerechnet ist kann ich nicht sagen .

Tipp der Mieterverein in ihrer Stadt / Gemeine  kann ihnen helfen.

Bitte einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitnehmen.

Mietvertrag 

Nebenkostenabrechnung der letzten Jahre

Das geht schnell und ist rechtssicher 

Akecheta  30.06.2017, 23:38

... muss spätestens in nächsten Kalenderjahr erfolgen.

Oft richtig, aber nicht immer. Wenn der Abrechnungszeitraum der Eigentümergemeinschaft nicht gleich dem Kalenderjahr entspricht, dann nicht.

Deswegen: 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum, und keinesfalls Kalenderjahr.

Tabaluga1961  06.07.2017, 16:57

na du weisst ja wer  beim Mieterverein arbeitet??? Und du kennst die Bezeichnung Verein.