Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Verbrauch des gesamten Hauses - (Wohnung, wohnen, Heizung) Berechneter Anteil für unsere Wohnung - (Wohnung, wohnen, Heizung)

7 Antworten

Hallo SimmeGo,

Deine letzte Frage ist mir noch im Kopf. Ich habe ja mehr auf das "Wasserproblem" geantwortet. Nun die Heizkosten. Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Dein Heizkostenanteil beträgt gesamt

280,75 € (vom 01.12.15 bis 30.04.16)

Wenn soweit alles richtig getippt und die Kosten und Zahlen in der Abrechnung als Basis richtig sind.

Die Grundkosten (30%) mit 116,27 € sind richtig gerechnet und in Abrechnung.

Die Verbrauchskosten sind im Ergebnis FALSCH.

Die Gesamtanteile mit 8.541,2 kWh sind nicht nachvollziehbar. Hier müsste 24.657 kWh stehen. Deine Überlegung ist richtig, es müsste dann weiter mit 0,052345 €/kWh gerechnet werden. Der in der Abrechnung stehende fast dreifache Wert ist falsch.

Im Ergebnis der (Dein) Verbrauchsanteil von 164,48 €.

Mit dem Wärmedienstler brauchst Du keine weiteren Gesprächsversuche zu unternehmen. Der Vermieter muss sich darum kümmern.

Widerspreche der Abrechnung und bitte um ein Aufklärungsgespräch bezüglicher die 8.541,2 kWh als Berechnungsansatz. Gradtagszahlen kommen hier nicht in Betracht, da ja Messergebnisse bzw. Zählerstände vorliegen.

Soll mich hier einer schellten, wenn ich falsch gerechnet oder gedacht habe.

Gruß Dietmar Bakel 

SimmeGo 
Fragesteller
 06.07.2016, 16:53

Endlich jemand, der meinen Gedankengang versteht! Genau das hat mich auch stutzig gemacht! Ich dachte, ich wende mich an den Wärmemessdienst, weil es so aussieht, als hätte er falsch gerechnet. Aber gut, dann geht das direkt zurück zum Vermieter.

Weshalb ich immer vom 01.01.16 spreche: Unser Mietvertrag läuft erst ab dem 01.01., das ist ein weiterer Fehler in der Abrechnung. Daher ändern sich noch so einige andere Beträge.

DietmarBakel  06.07.2016, 20:11
@SimmeGo

Wenn das so richtig ist (01.01.2016), dann ändern sich auch die Grundkosten der Heizung. Von 690 Gradtagszahlen bleiben nur 530 übrig. Damit sinken die Grundkosten von 116,27 € auf dann

richtig 89,31 €. Unterschied immerhin 26,96 € (Kleinvieh macht auch Mist).

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 00:35
@DietmarBakel

Das Kleinvieh macht ordentlich Mist. Der eine Monat macht nicht nur bei den Heizkosten etwas aus, sondern auch bei den anderen Kosten, die auf die Mieter gleichmäßig verteilt werden. Ich habe das mal genau ausgerechnet - da kommen wir auf etwas über 86€.

AndreasEhretSV  06.07.2016, 18:25

Wo ist denn der Anteil der Warmwassererwärmung in der Abrechnung versteckt? Fehlen hier noch zusätzliche Seiten der Abrechnung? Von der gelieferten Energiemenge müssen zuerst die Aufwendungen für WW abgezogen werden, was verbleibt sind die tatsächlichen Heizkosten. Auch ich halte die Verteilungsgsgrundlage von 8541,2 Kwh und Ihren Anteil von über 3000 Kwh für nicht plausibel. Fehlmessung? Hoher Leerstandsanteil?

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 00:41
@AndreasEhretSV

Ich glaube, dass die 8541,2 kWh der Verbrauch für die Wohnung für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.05.15-30.04.16) ist. Damit wird dann zusammen mit den Gesamtkosten für das gesamte HAUS der kWh-Preis von 15,1 ct/kWh berechnet, was aber falsch ist, weil die Gesamtkosten für das Haus ja entsprechend mit dem Gesamtverbrauch des Hauses verrechnet werden müssen, um auf einen richtigen kWh-Preis zu kommen. Ich tippe daher nicht auf einen Messfehler, sondern eher auf eine Rechenfehler. Unser Anteil von ca. 3100 kWh kommt ja ganz gut hin für die 4 Monate. Nur der kWh-Preis stimmt hinten und vorne nicht.

AndreasEhretSV  06.07.2016, 18:34

Nachtrag 2: Augenscheinlich wurde die WW Ausweisung tatsächlich vergessen. Der Abrechnung ist begründet widersprechen.

DietmarBakel  06.07.2016, 20:15
@AndreasEhretSV

@AndreasEhretSV: Stimmt, hatte ich sorglos übersehen. Wo eine Zählermiete ist, ist vielleicht auch Warmwasser. (Ich dachte zuerst an dezentrale, elektrische Warmwasserbereitung. Aber Zählermiete ist ein ungereimter Hinweis.)

DietmarBakel  06.07.2016, 20:17

@SimmeGo:

Was ist mit dem Warmwasser ??? Fehlen Abrechnungsblätter?

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 00:34
@DietmarBakel

Hallo Dietmar,

Unter folgendem Link findest du die vollständige Nebenkostenabrechnung: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0. Es ist komisch, dass dort ein Warmwasserzähler vorkommt. Ich kann mir nur vorstellen, dass damit der Kaltwasserzähler gemeint ist. Meines Wissens funktioniert das mit dem Warmwasser bei uns folgendermaßen: Das Wasser wird im Keller auch mittels der Gasheizung erwärmt, dort ist auch ein Warmwasserspeicher. Wir haben aber ebenfalls in der Wohnung einen kleinen Speicher. Dort wird das Wasser nicht erwärmt, aber warm gehalten. Aber es stimmt, wenn das Wasser zentral beheizt wird, müsste es dann ja auch einen Warmwasserzähler geben.

Grüße!

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 00:58

Könnte mir jetzt noch jemand erklären, warum in 30% Grundkosten und 70% Betriebskosten eingeteilt wird? Die Grundkosten sind doch eigentlich geringer. Ist das so üblich?

bwhoch2  07.07.2016, 09:14
@SimmeGo

Es ist nicht nur üblich, es ist Vorschrift. Gemäß der Heizkostenverordnung müssen 30 - 50 % der Heizkosten nach Wohnfläche umgelegt werden.

Das kommt daher, weil man davon ausgeht, dass Wärme auf dem Transport durch das Haus "verloren" geht und beim sich "verlieren" heizt sie rein zufällig die direkt anliegenden Wände und Räume auf.

Zum anderen heizt auch ein unten oder neben liegender Nachbar immer auch die angrenzenden Räume (meist oberhalb) mit auf.

So hat der Bewohner einer Etage über 0 immer einen Vortel gegenüber dem EG. Schließlich geht auch noch Wärme in den Allgemeinräumen, insbesondere da verloren, wo die Heizung steht und schließlich auch noch durch den Kamin. Auch das muss bezahlt werden. Deshalb diese Aufteilung.

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 11:37
@bwhoch2

Danke für die Aufklärung!

AndreasEhretSV  07.07.2016, 17:12

sind die Zähler in Ihrer Wohnung eigentlich noch geeicht? Ich habe den Eindruck das die Zähler schon "etwas länger" verwendet werden...

SimmeGo 
Fragesteller
 08.07.2016, 11:12
@AndreasEhretSV

Ich weiß es nicht - sie wurden am Montag leider beide ausgewechselt. Ich weiß nicht, ob da noch eine Chance besteht, an die heran zu kommen.

Was wird den bei einer Eichung vorgenommen? Und woran erkennen Sie, dass die Zähler schon älter waren?

AndreasEhretSV  10.07.2016, 23:22

Sie haben das Recht eine sog. technische Dokumentation anzufordern. Mein Verdacht ist, dass die Zähler zu spät erneuert (Eichaustausch) wurden. Die Wertentwicklung der jeweiligen Zähler, sprich die Zählerstände in Ihrer Abrechnung erscheinen im Vergleich zu den Abrechnungsergebnissen unplausibel zu sein. Fragen Sie nach der technischen Dokumentation, wenn ungeeichte Zähler verwendet wurden liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Ich glaube, ich habe Deinen Denkfehler gefunden.

Du gehst von ca. 24000 kWh aus, die als Gasmenge geliefert bzw. verbraucht wurden. Davon gehen ca. 20 - 25 % weg für Warmwasserbereitung. Die Wohnungszähler messen nur die Wärme, die jeweils dort verbraucht wurde und kommen so auf ca. 8500 kWh, die alle Zähler insgesamt gemessen haben. Da fragt man sich natürlich, was mit den übrigen ca. 10000 kWh passiert ist. Nur ist diese Frage ziemlich müßig.

Geht man davon aus, dass alle Wärmemengenzähler geeicht sind und richtig messen und während der ganzen Periode richtig gemessen haben, so ist der Wärmeverbrauch nach diesen Messwerten aufzuteilen und nicht nach der Menge der ins Haus gelieferten Energie in Form von Gas. Dass dadurch der kWh-Preis drastisch ansteigt, ist nachvollziehbar.

Was wird alles nicht gemessen von dem Gas, was ins Haus gelangt:

Abgesehen von den o. a. kWh für Warmwasserbereitung

Verluste durch die Heizung selbst. Handelt es sich um ein älteres Modell so ist der Wirkungsgrad deutlich unter 100 %. Das bedeutet schon mal, dass weit weniger kWh in Form von Wärme in die Wohnungen geschleust wird, als der Kessel in Form von Gas verbrennt.

Man merkt es in Form von Wärme im Heizungskeller

Aber auch nicht zu verachten ist die Wärme, die durch den Schornstein geht. Bei älteren Heizungsanlagen ist das ebenfalls ganz enorm.

Zudem wird die Heizung auch im Sommer gebraucht, um Warmwasser zu erwärmen. Ist das Wasser ausreichend warm, schaltet der Brenner zwar ab, aber der Heizkessel ist trotzdem ziemlich warm bzw. heiss und da er nie ganz abkühlen sollte geht auch viel Energie nur durch die Betriebsbereitschaft verloren.

Wo noch überall Wärme verloren gehen könnte, die aus einer bestimmten Menge Gas in kWh geliefert wird, weiß der Kaminkehrer oder ein Heizungsbauer. Wie es speziell in Eurem Haus ist, kann ich nicht sagen.

Wenn man aber davon aus geht, dass Euer Haus nicht besonders gedämmt ist, sind die Heizkosten in Deiner Wohnung noch akzeptabel. Wenn die Heizung selbst jedoch schon ziemlich alt ist (älter als ca. 20 Jahre), wird sie bei weitem nicht den Wirkungsgrad eines neuen Gas-Brennwertkessels haben. Bei diesen liegt der Wirkungsgrad nominell sogar bei über 100 %. Bei alten deutlich darunter. Der Wirkungsgrad gibt letztlich an, wieviel der eingesetzten Energie tatsächlich in Form von Wärme an die Heizungsrohe und an das Warmwasser abgegeben wird.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein paar Anhaltspunkte geben.

SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 12:15

Okay, ich habe deinen Punkt verstanden. Es wird also nicht alles, was unten im Heizkeller an kWh ankommt, auch bei den Wärmemengenzählern in den Wohnungen gezählt.

Davon gehen ca. 20 - 25 % weg für Warmwasserbereitung.

Bei uns sind nirgendwo in der Abrechnung Kosten für Warmwasser aufgeführt. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Kosten ebenfalls bei der Heizung enthalten sind.

Die Wohnungszähler messen nur die Wärme, die jeweils dort verbraucht wurde und kommen so auf ca. 8500 kWh, die alle Zähler insgesamt gemessen haben.

Wir haben laut Abrechnung für einen Zeitraum von 4 Monaten 3170 kWh verbraucht. Liegt der in allen drei Wohnungen gezählte Gesamtverbrauch tatsächlich bei 8500 kWh, so hätten wir über ein Drittel der im gesamten Haus verbrauchten Energie für ein Jahr in 4 Monaten verbraucht. Das kommt mir aber höchst schleierhaft vor (vor allem, da ich ja den Vergleichswert aus der anderen Wohnung habe, die nahezu gleich groß war).

Ich verstehe den Punkt, dass nicht alles in den Wohnungen ankommt. Aber diese Heizung hätte doch kein Existenzrecht, wenn nur 1/3 der Energie (8500 kWh/24600 kWh) in den Wohnungen ankommt. Das kommt doch nicht hin.

bwhoch2  07.07.2016, 13:39
@SimmeGo

Bei uns sind nirgendwo in der Abrechnung Kosten für Warmwasser
aufgeführt. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Kosten ebenfalls bei
der Heizung enthalten sind.

Normalerweise ist so ein separater Zähler seit 2013 vorgeschrieben. Wenn aber die Umstände es nicht erlauben, einen solchen separaten Zähler für den Heizenergiebedarf des Warmwassers einzubauen, kann davon abgesehen werden. Vermutlich ist das bei Euch so.

Trotzdem: Die Energie für die Warmwassererwärmung, egal ob gemessen oder nicht, wird nicht über die Wohnungszähler erfasst, da sie allenfalls in Form von womöglich zirkulierendem Warmwasser in die Wohnungen kommt und diese vielleicht sogar ein wenig mit heizt.

Sie wird aber trotzdem verbraucht (s. Gasrechnung) und schlägt sich dann in Form eines höheren kWh-Preises nieder. Ihr kauft 24000 kWh Gas ein, gemessen wird aber nur der Verbrauch von 8500 kWh und somit erhöht sich der Preis je kWh ganz drastisch.

Du kannst Dir das auch so vorstellen:

Die Wasserleitung kommt in Euer Haus und erreicht direkt den Zähler. Dieser misst 100 m³. Jeder Wohnungszähler misst nun 20 m³ und somit werden 60 m³ durch die 3 Wohnparteien bezahlt. Was aber ist mit den anderen 40 m³? Vielleicht ist irgendwo ein Leck, durch das Wasser versickert, ohne dass man es bemerkt. Man wird der Sache auf die Spur gehen und vielleicht feststellen, dass es im Außenbereich einen Wasserhahn gibt, der nicht gemessen wird. Darüber werden Gemüse und Blumen gegossen, die anderen füllen sich mehrmals im Jahr den Plastikpool auf und schließlich wäscht einer jede Woche sein Auto. Jeder braucht nicht viel Wasser, aber am Ende waren es dann doch 40 m³, die ohne Erfassung verplätschert wurden.

Da es für diesen Verbrauch keine Erfassung gab, wird er nach Wohnfläche umgelegt.

Gleiches gilt bei Euch für die Heizung. Irgendwo entsteht ein Verlust an Wärmeenergie, der nicht gemessen werden kann und die Heizkosten in die Höhe treibt.

Warum gerade Deine Wohnung so teuer ist? Angenommen, Deine Wohnung ist ganz oben und alle Leitungen zu den Heizkörpern und die Warmwasserleitungen führen durch die anderen Wohnungen durch. Aufgrund schlechter Isolierung heizen die Rohre also die anderen Wohnungen mit, ohne dass das dort erfasst wird. Die anderen Bewohner freuen sich über niedrige Heizkosten und Dein Heizkreis misst umso mehr, wenn Du die Heizung aufdrehst. Wäre auch eine mögliche Ursache.

Tipp:

Kläre mal das Alter der Heizung und die Effizienz. (Wenn der Vermieter nichts rausrückt, ruf mal beim Kaminkehrer an.)

Kläre mal, wo die Rohre verlaufen und wo genau was erfasst wird.

Prüfe die Zählerstände nach.

Kläre mal, warum der Energiebedarf für Warmwasser nicht separat erfasst und ausgewiesen wird. Wenn er schon nicht gemessen wird, muss er wenigstens nach der herkömmlichen Berechnungsformel getrennt ausgewiesen werden.

Hier wäre zum Beispiel ein Ansatzpunkt, um aufgrund der fehlerhaften Heizkostenabrechnung, diesen Posten um 15 % reduzieren zu können (s. Heizkostenverordnung).

SimmeGo 
Fragesteller
 08.07.2016, 11:20
@bwhoch2

Aber der restliche Verbrauch wird nicht auf die Wohnfläche umgelegt. Sondern: Wer mehr in der Wohnung verbraucht hat, der zahlt auch mehr von dem, was nicht in der Wohnung erfasst wurde. Ist die Handhabe so richtig? Gleiches gilt für Warmwasser: Wenn Warmwasser weder separat noch in der Heizung miterfasst wurde, wird davon ausgegangen, dass man zu gleichen Teilen geheizt und Warmwasser verbraucht hat. Aber das ist meines Erachtens völlig falsche Handhabe. Ganz zu schweigen davon, dass es überhaupt keinen Sinn macht, Warmwasserkosten je qm zu berechnen. Bei Heizung wäre das ja noch halbwegs sinnvoll. Aber ich könnte eine doppelt so große Wohnung haben und würde deshalb trotzdem nicht mehr Warmwasser verbrauchen (es sei denn, dadurch kämen zusätzliche Untermieter in die Wohnung, was aber für diese Art der Berechnung trotzdem keine Rolle spielt).

bwhoch2  08.07.2016, 11:41
@SimmeGo

Grau ist alle Theorie und was Du erachtest, muss nicht unbedingt so Gesetz oder üblich sein.
Wird der Warmwasserverbrauch nicht durch Zähler je Wohnung erfasst, ist der übliche Maßstab ur Verteilung der Wasserkosten die Wohnfläche, es sei denn, im Mietvertrag wurde ausdrücklich die Verteil nach Anzahl Bewohner vereinbart. Standard ist also die Aufteilung nach Wohnfläche, auch wenn es Dir unlogisch erscheinen mag.
Früher war es so, dass zur Berechnung des Energieverbrauchs für Warmwasserbereitung eine relativ komplizierte Formel heran gezogen wurde, die ergab, dass ca. 20 - 25 % Heizenergie für Warmwassererwärmung ausgewiesen wird.
Die anteiligen Heizkosten dafür wurden dann nach Wasserverbrauch der einzelnen Parteien, also ggf. auf Basis der Wohnfläche umgelegt. Mag Dir ungerecht erscheinen, war aber grundsätzlich so.
Seit 2013 ist ein eigener Zähler für Warmwassererwärmung vorgeschriebne. Hier wiederhole ich mich. Wenn dieser Zählereinbau technisch aber nicht möglich oder zu aufwändig ist, dann muss der Vermieter das nicht machen. Dann wird abgerechnet, wie bisher.
Ich empfehle Dir nochmal dringend, so vorzugehen, wie in meinem letzten Kommentar geschrieben und insbesondere schau Dir die einschlägigen Paragraphen der aktuellen Heizkostenverordnung an. Dann handle danach. (Kann man googeln.)

Die Abrechnung geht bei euch nur über die Wintermonate, hier ist es kein Wunder, dass ihr nachzahlen müsst, da man im Winter deutlich mehr heizt, als über die NK-Vorauszahlung abgedeckt ist. Wenn man im Sommer dann noch zahlt, gleicht sich das übers Jahr gesehen wieder aus. 

SimmeGo 
Fragesteller
 29.07.2016, 16:05

Das ist mir schon klar, darauf haben schon viele hingewiesen. Allerdings erklärt das trotzdem nicht die vielen Unstimmigkeiten in der Abrechnung.


weil der Wärmemessdienst nicht mit mir reden wollte, der die Abrechnung erstellt hat.

Der ist ja auch nicht Dein Vertragspartner. Das ist Dein Vermieter.


Später bei der Kostenverteilung auf unsere Wohnung wird allerdings ein kWh-Preis von 15,1 ct/kWh angenommen.

Denkfehler. In die Heiz- und Warmwasserkosten fließen auch die sog. Heiznebenkosten wie Wartung, Emissionsmessung und Betriebsstrom ein. Hier auch noch die Gerätemiete und Kosten der Abrechnung.


Allerdings wurden uns für die Heizung von 4 Monaten insgesamt 589,36 € berechnet. Wenn man das mal grob rechnet, ist das fast ein Drittel der gesamten Heizkosten für ein gesamtes Jahr (wir haben aber nur 4 Monate drin gewohnt).

Das kann schon hinkommen. Schließlich waren es ausschlielich Heizmonate dabei. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Kommt rechnerisch hin. Für die Monate Januar - April können sogar 50 - 60 % der Jahresheizkosten anfallen.


Allerdings wurden uns für die Heizung von 4 Monaten insgesamt 589,36 € berechnet.

Nö, 473,09 €. Der Rest werden wohl die übrigen Betriebskosten sein.


SimmeGo 
Fragesteller
 07.07.2016, 00:55

Schau mal auf Seite 2, die ich eingestellt habe. Da wird in Grundkosten (also sind da auch die Heiznebenkosten schon drin) und in Betriebskosten unterschieden. Bei Betriebskosten steht dann aber der hohe kWh-Preis. Wir sollen aber nur 3130/24657 kWh des gesamten Hauses verbraucht haben.

Ich meinte, wir zahlen ein Drittel der Gesamten Heizkosten, die insgesamt für ALLE DREI PARTEIEN anfallen. Also ungefähr die Heizkosten, die für ein ganzes Jahr in dieser Wohnung anfallen. Haben aber nur 1/8 davon verbraucht.

Ich verstehe nicht, was deine Frage ist.

Soweit ich die Abrechnung sehe, ist die komplett nachvollziehbar und rechnerisch korrekt. Das einzige Auffällige ist der Umstand, dass du offenbar einen im Vergleich zu den anderen Parteien deutlich überdurchschnittlichen Verbrauch hast.

Dass unterschiedliche Energieträger unterschiedlich teuer sind, ist Tatsache. Genauso wie der Umstand, dass große Heizungsanlagen teilweise deutlich effizienter betrieben werden können, als kleine.

Zu deinem Sachverhalt ist ein Punkt offenbar richtig zu stellen: Die Abrechnung betrifft für euch den Zeitraum 1.12. bis 30.4. und somit nicht nur vier, sondern fünf Monate.