Nebenberuflich selbständig nur wenig verdient. Problem mit TK?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

der Mindestbeitrag wird aus 945 Euro monatlich berechnet (§ 240 SGB V). Wichtig ist, dass man die Einnahmen entsprechend belegen kann (z.B. Steuerbescheid).

Wenn der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, ggf. über die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkase des Ehegatten informieren.

Gruß

RHW

noah18 
Fragesteller
 27.10.2015, 21:42

Das heißt, ich werde weiterhin trotz des sehr geringen Jahreseinkommens noch als "nebenberuflich selbständig" eingestuft? Das wollte ich nur wissen.

RHWWW  28.10.2015, 19:48
@siola55

Hallo noah18,

ja, man ist auch mit nur 100 Euro weiterhin nebenberuflich selbständig.

Ggf. ist eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten möglich, wenn dieser Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ggf. ist aber der amtliche Nachweis über diese Einkunftshöhe (z.B. durch aktuellen Steuerbescheid) ein Problem.

Gruß

RHW

RHWWW  18.07.2016, 11:33
@RHWWW

Danke für den Stern!

Hey noah18,

du solltest dich unbedingt genauer über eine kostenlose Familienversicherung (Krankenversicherung) informieren!

Für mitversicherte Familienangehörige gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Wer mehr Gesamteinkommen als 405 Euro monatlich hat oder in einem Minijob mehr als 450 Euro monatlich verdient, braucht eine eigene Versicherung.

Ergo darfst du mtl. bis 405 € im Nebenberuf/Freiberuf verdienen und wärst trotzdem kostenlos familienversichert z.B. über den Ehemann, falls vorhanden...

www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-familienmitglied/einkommensgrenzen/349084

Gruß siola55

Die allgemeine Mindestbemessungsgrundlage liegt in deinem Fall im Jahr 2015 bei 945,-€, auch wenn Du weniger Einkommen hast.

Ein Problem ist dies für die TKK nicht.

noah18 
Fragesteller
 27.10.2015, 21:43

Okay. Ich dachte, der sehr geringe Jahresverdienst wäre für die TK in irgendeiner Weise ein Problem.

FreierBerater  27.10.2015, 22:03
@noah18

Ich fürchte, du hast den Hinweis von @Antitroll nicht verstanden...!

noah18 
Fragesteller
 27.10.2015, 23:43
@FreierBerater

Keine Sorge, ich habe alles verstanden. Nur wurde meine eigentliche Frage noch nicht direkt beantwortet.

Wird dieser geringe Verdienst für die Techniker Krankenkasse ein Problem sein?

Nö.

Bist du verheiratet, wenn ja würde ich mich fragen warum nicht familienversichert...