Nachtfahrverbot ab wann für PKW (Führerschein?

8 Antworten

Ein Nachtfahrverbot als solches ist eine irreführende Bezeichnung, korrekt heißt es: Nur bei Tageslicht, was auch die Schlüsselzahl 05.01 widerspiegelt die dann im Führerschein steht.

Das bedeutet das man eben nur bei Tageslicht fahren darf, nicht mehr in der Dämmerung und schon gar nicht wenn es dunkel ist.

Soweit die Theorie. Wie, und ob das überhaupt in der Praxis umsetzbar ist bleibt aber fraglich, da müsste man nachlesen. Als Stichworte die dagegen sprechen: was passiert bei starkem Regen, Stau wenn dabei die Dämmerung einsetzt, Tunnelfahrten...?

Es wäre ja eigentlich unlogisch, wenn sich dieses Verbot an eine bestimmte Uhrzeit richten würde.

Im Sommer ist es um halb zehn noch hell, im Winter ist es um fünf schon dunkel.

Hallo

wer hat denn das Nachtfahrverbot ausgesprochen?

das kann nur die Führerscheinstelle machen, und es ist fraglich ob sie da auch mitspielt

Es gibt zwar die Schlüsselzahl (Auflage) 05.01 "Nur bei Tageslicht", allerdings ist eine solche Auflage nicht praktikabel.

"Nur bei Tageslicht" könnte man interpretieren, dass du nur Fahrten machst, an denen die Beleuchtung an deinem Fz nicht erforderlich ist.

Jetzt folgende Situation:

Du fährst auf einer Kraftfahrstraße, die durch einen Tunnel führt. Licht ist einzuschalten. Was machst du? Fährst du ohne Licht durch den Tunnel? Bleibst du stehen, weil du nicht gegen die Auflagen verstoßen willst?

Oder: Du stehst am späten Nachmittag im Stau. Wenn sich der Stau auflöst, ist es dunkel. Was dann?

Oder: Das Wetter ist schlecht. Die Wolkendecke zieht sich tagsüber zu, so dass die Beleuchtung des Fz erforderlich ist...........

ginatilan  17.09.2015, 11:03

edit:

hast du schon einen Führerschein für das Auto?

wenn nicht, wie willst du dann die Nachtfahrten machen?

diese sind ja bekanntlich Pflichtstunden, und wenn du die nicht machen kannst wirst du auch nicht für die Prüfung zugelassen

Lustig, hatte die Frage eben auch gestellt, vielen Dank für den entsprechenden Link hierzu ;)

ich habe das selbe Problem. Geschwindigkeitsbeschränkung wurde bei mir aber ausdrücklich genannt. Landstraßen bis 80kmh und auf Autobahnen bis 100kmh. Dann noch dieses Nachtfahrverbot. Ich bin mit meinem Pflichtstunden soweit fertig, fehlen momentan nur noch die Nachtfahrten die ich ja aber nicht habe. Meine Fahrschule hatte sich schon mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt. Anfangs hieß es die Nachtfahrten fallen komplett weg, dann hieß es ich müsste die 12 Pflichtstunden anderweitig aufteilen, also dann mehr Autobahn oder Überland, was ja vollkommener Quatsch ist da ich ja nicht mehr Autobahn oder Überland wie andere fahre (so deren Argument). Nun ist der Stand, dass ich Dämmerungsfahrten machen muss, meine Fahrlehrerin und ich sind immer noch am Rätseln was das soll und vor allem wie lange ich dann fahren darf.

Gehen wir mal vom Schlimmsten aus und ich baue in der Dämmerung einen Unfall, was dann? Letzendlich wird es heißen ich hätte nicht fahren dürfen usw. und es wird sicherlich auf meine Augen geschoben. Meine Überlandfahrt hatte ich bei Starkregen und Nebel, mal ehrlich, ich konnte genausowenig sehen wie wenn ich in der Nacht fahre, aber so geht es fast jedem würde ich sagen? Meiner Fahrlehrerin fiel es auch schwer..

Falls ich in den nächsten Tagen Bescheid vom Landratsamt bekomme, gebe ich euch natürlich Bescheid, dann sind wir vielleicht alle etwas schlauer :)

a.) Nachtfahrverbot nicht uhrzeitmäßig bestimmbar da sich die Dämmerung bekanntlich je nach Jahreszeit ändert.

b.) Die Auflage bedeutet. "Fahren nur bei Tageslicht"

c.) Derartige Auflagen sind rechtlich umstritten, verwaltungsrechtliche Klage wäre erfolgsversprechend da es an einer Ermächtigungsgrundlage fehlt:

http://openjur.de/u/554676.html