Hat man das Recht, nach Wohnungskündigung das Mietverhältnis um 1 Monat verlängern?

8 Antworten

Nein, ein solches Recht hast Du nicht. Du hast also das Planungs- und Mietzahlungsrisiko. Wenn Du unerlaubt einen Monat länger wohnen bleibst, kommt ein Schadensersatzrisiko auf Dich zu.

Der Vermieter könnte Deinem Wunsch entsprechend auch nicht frühzeitig einen Vertrag mit einem Nachmieter abschließen, sondern erst nach Festliegen Deines Auszugstermins.

Du hast allerdings die Chance, beim Vermieter nachzuhören, ob er evtl. die Wohnung grundlegend renovieren oder gar nicht vermieten will. Dann könnte sich für Dich mehr Flexibilität ergeben, aber diese müßte dann unbedingt schriftlich vereinbart werden!

"Hat man ein recht nach Kündigung der Mietwohnung , das Mietverhältnis bei Bedarf noch um 1 Monat zu verlängern?"

So ein Recht hat man nicht.

Darum macht es auch wenig/keinen Sinn das in die Kündigung zu schreiben.

Kündigt lieber mit einem Spielraum von einem Monat dann seid Ihr auf der sicheren Seite.

Wenn der Mietvertrag zum Tag X gekündigt ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet Euch auch nur einen Tag länger die Wohnung zu überlassen.

Auch der Vermieter braucht eine gewisse Rechtssicherheit und nicht die Maxime "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" -:)

Durch Deine Kündigung wird das Mietverhältnis wirksam beendet und der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dich noch einen weiteren Monat darüberhinaus dort wohnen zu lassen.

Stell Dir vor, Du kündigst z.B. zum 30.6.2011 und Dein Vermieter findet zum 1.7.2011 einen neuen Mieter, aber Du teilst ihm mit, daß Du erst am 31.7.2011 ausziehen willst.

Das würde z.B. erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, die eine doppelte Mietzahlung bei weitem übersteigen könnten.

Der Vermieter hat selbstverständlich das Interesse, seine Wohnung nahtlos weiter zu vermieten. Wenn man das terminlich nicht abgestimmt bekommt, muss man zur Not für einen Monat ins Hotel oder Pension ziehen, oder sich auf der Baustelle einrichten (wenn das möglich ist). Kündigung ist Kündigung. Da kann nur im gegenseitigen Einverständnis eine Verlängerung ausgehandelt werden. Wenn der Vermieter aber bereits einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat, müsst ihr die Wohnung räumen, oder für die (erheblichen) Kosten aufkommen, die durch die Verzögerung entstehen.

Natürlich könnte ihr auch die Kündigung für einen späeteren Zeitpunkt aussprechen, und hättet dann Luft.

Das wäre das 1. Mal, dass ein Bauvorhaben pünktlich fertig würde. In einem solchen Fall kündigt man "mit Spielraum" und muss ggf. in den sauren Apfel beissen einen Monat Miete zu zahlen und wohnt nicht mehr. Jeder Vermieter wird sich bemühen nahtlos einen Nachmieter zu finden und wenn du dann 4 Wochen vor Auszug kommst und willst 4 Wochen länger bleiben...wo soll in der Zeit der Nachmieter hin, der auch aus seiner Wohnung raus muss? So ein Spielchen kannst du vergessen, da wird sich kein Vermieter drauf einlassen.