Mietwohnung Einzugstermin wird vom Vermieter nicht eingehalten

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Laut § 535 Absatz 1 Satz 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dir die Mietsache während der Mietzeit zu überlassen. Die Mietzeit beginnt mit dem im Vertrag stehenden Datum.

Nach § 543 BGB kann man aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Es steht in § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 exakt folgendes drin: "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder entzogen wird."

Du kannst also kündigen!

Ja, das ist zulässig, du darfst fristzlos kündigen. Darüber hinaus ist der Vermieter dir gegenüber für alle Aufwendungen schadenersatzpflichtig. Einen Anwalt brauchst du zunächst nicht bemühen.

Unter den Umständen würde ich einen Anwalt dazu nehmen. Ist nicht okay.