nach der Wohnungsübergabe Rechnung erhalten

4 Antworten

Nun, wenn es tatsächlich zu dunkel war, um diese Schäden bei der Übergabe zu bemerken, hätte er Dich zumindest unverzüglich benachrichtigen können. Nach einer Woche (und nach dem Einzug des neuen Mieters) halte ich das zumindest für fragwürdig.

Bevor Du aber in einen Rechtsstreit läufst, den Du womöglich verlierst, solltest Du Dich bei einem Anwalt oder beim Mieterverein beraten lassen.

schleudermaxe  24.10.2014, 12:22

Aber der Vermieter hat doch den angerichteten Schaden noch gar nicht belegt, so jedenfalls die Frage.

anjanni  24.10.2014, 12:25
@schleudermaxe

Der Vermieter macht den Schaden geltend. Als Zeugen wird er wohl den neuen Mieter benennen. Was sonst soll er belegen? Rechnungen beilegen? Gut, kann man verlangen...

Nein, natürlich nicht und schicke das Ding zurück mit Hinweis Irrläufer. Binde vorsorglich die PH mit ein, die ja angerichtete Schäden ordnet, wenn sie den gerichtsfest belegt wurden. Merke: Gegenseitige Ansprüche verjähren in 6 Monaten ab Schlüsselrückgabe.

Das Argument zieht nicht. Er hätte die Übergabe bei Tageslicht machen können. Hinzu kommt, dass der V. dir zunächst eine Frist von ca. zwei Wochen hätte einräumen müssen in der du selbst die angebl. Schäden hättest beseitigen können. Das war wohl hier nicht der Fall. Der V. hat ohne Fristsetzung die Beseitigung veranlasst. Das hat zur folge, dass ihr nix zahlen müsst.

Dass eine Silikondichtung nicht ewig hält ist auch klar. Es liegt hier eine Verschlechterung der Mietsache vor, die durch die Zahlung der Miete abgegolten ist.

 Möchte der alte Mieter

?????

Also ich hatte gestern erst 2 Wohnungsübergaben mit neuen Mietern.... wir dokumentieren auch alles was an Mängeln zu finden ist... haben wir allerdings etwas nicht notiert.. sind wir selbst schuld...

Den neuen Mietern und dem Vermieter habe ich das auch so mitgeteilt... Sprich: nicht aufgenommene Mängel sind vom Vermieter auf eigene Kosten zu tragen"

dann hätte er sich ne Taschenlampe nehmen müssen und besser hingucken müssen...