Türschloss nach Wohnungsübergabe angeblich defekt?
Wir sind im November 2020 umgezogen.
Jetzt haben wir von dem alten Vermieter eine E-Mail erhalten, dass angeblich am Tag nach der Wohnungsübergabe festgestellt wurde, dass das Türschloss der Wohnungstür defekt sei. Er will uns nun 60€ in Rechnung stellen.
Am Tag der Wohnungsübergabe hat das Schloss allerdings noch funktioniert. Es war schon immer schwerfällig, aber es hat funktioniert.
Müssen wir zahlen, oder ist das eigentlich Sache des Vermieters? Zumal es ja erst am Tag NACH der Übergabe "aufgefallen" ist. Da sind wir doch eigentlich nicht mehr verantwortlich, oder?
Wurde die Wohnung vom Vermieter vor Ort abgenommen?
Und dann Schlüssel übergeben?
Wir haben vor deren Augen aufgeschlossen und die Mitarbeiterin der Vermietung hat auch danach selbst zugeschlossen. Wir haben die Schlüssel während der Wohnungsabnahme übergeben.
3 Antworten
Ich fürchte, da wird die vorhandene Haftpflicht einzubinden sein.
Das Schloss war vorher schon nicht einwandfrei, dieser Schaden wurde dem Vermieter nicht angezeigt, auch im Rahmen der Wohnungsrückgabe nicht.
Auch ich sehe also eine Haftung der Mieter.
Greift denn dort meine Haftpflichtversicherung?
Es wurde der Mitarbeiterin bei der Übergabe mitgeteilt und sie hat es selbst ausprobiert. Da hat es funktioniert. Sie hat auch selbst abgeschlossen nach der Übergabe
Mitarbeiterin der Vermietung hat auch danach selbst zugeschlossen.
Da war die Welt (das Schloss) also in Ordnung. Was danach passiert ist, kann dir nicht angelastet werden.
Weise die Forderung konsequent zurück.
Mangels Kleinreparaturklausel wäre auch auf diesem Weg nichts zu holen.
verdeckter Mangel - dafür könntest du noch zur Verantwortung gezogen werden.
Es war schon immer schwerfällig, aber es hat funktioniert.
aha, der Vermieter wusste darüber Bescheid und hat keine Abhilfe geschaffen?
das Schloss hast du recht häufig benutzt und was stand im Mietvertrag bezgl. Kleinreparaturen?
wann kam die besagte Email?
es sind mittlerweile 1,5 Monate vergangen -
bei Übergabe funktionierte das Schloss noch? der Defekt wird dir kaum angelastet werden können.
Übergabe war am 30.11.2020. Die E-Mail kam heute Morgen.
Das Schloss funktionierte am Tag der Übergabe noch. Erst am nächsten Tag war wohl angeblich jemand dort, für eine "genauere" Begehung und dort wurde das wohl festgestellt.
Die E-Mail kam heute Morgen.
Erst am nächsten Tag war wohl angeblich jemand dort, für eine "genauere" Begehung und dort wurde das wohl festgestellt.
Ganz ehrlich, da ist was faul, man stellt doch nicht am 1.12. was fest und schreibt am 14.1. dass man was festgestellt hat.
Würde das hinterfragen, ich glaube auch, dass Mängel die nach x Monaten festgestellt werden nicht mehr zu deinen Lasten geht.
Nehme mal an du hast auch ein Übergabeprotokoll?
Ich habe im Mietvertrag nachgeschaut. Es gibt eine Klausel für Bagatellschäden...(dazu zählen auch Türschlösser) wir haben 24 Monate dort gewohnt.
"Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind vom Vermieter von dem Mieter im nachfolgend genannten Umfang zu ersetzen, wobei der Mieter diese Schäden anzuzeigen hat. Bagatellschäden sind kleine Schäden an der Mietsache, die zum unmittelbaren Mietobjekt gehören, gemäß § 28 Abs. 3 II. Berechnungsverordnung. Dazu gehören insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Für alle Bagatellschäden , die ab dem 26. Monat nach Vertragsbeginn auftreten, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter nach Zahlungsaufforderung die Kosten der Beseitigung zu erstatten, wenn diese Kosten im Einzelfall den Betrag von 110€ und maximal 300€ im Kalenderjahr nicht übersteigen. Der Mieter bleibt berechtigt, Gegenbeweise für nicht von ihm zu vertretende Abnutzung anzutreten."
Also meine Frau meinte, dass bei der Übergabe mitgeteilt wurde, dass das schloss schwerfällig ist und die Mitarbeiterin hat es wohl selbst ausprobiert. Da hat aber alles funktioniert.
Nein, der Vermieter wusste darüber nicht Bescheid, es stand allerdings auch nichts im Mietvertrag bezüglich Kleinreparaturen.