Mutter weigert sich Kindergeld auszuzahlen?

7 Antworten

Grundsätzlich ist es richtig das die Eltern/ein Elternteil Antragsteller für das Kindergeld sind.

In Ausnahmefällen kann das Kind das Kindergeld auch selber beziehen, nämlich wenn es nicht mehr "zu Hause" wohnt und die Eltern/das Elternteil keinen Unterhalt von mind. der Höhe des Kindergeldes leisten.

Vielleicht stellt du tatsächlich mal einen "Antrag auf Abzweigung des anteiligen Kindergeldes" oder lässt dich bei der Familienkasse beraten. Tatsächlich könnte das Kindergeld deinem Vater zustehen, er kann es auch an dich auszahlen (lassen).

ja ich lebe nicht mehr zu hause :)

bin ausgezogen vor ca 2 jahren

skyfly71  15.01.2014, 20:26

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Du bist 23, in Ausbildung, lebst seit 2 Jahren nicht mehr zuhause, aber dein Vater überweist deinen Unterhalt an deine Mutter? Besonders gut beraten ist deine Familie aber nicht.

Auch deine Mutter ist dir zum Unterhalt verpflichtet - wann habt ihr dies das letzte Mal geklärt?

sie meinte das steht mir nicht zu denn das bekommen die eltern und nicht das kind und sie könne damit machen was sie will

Das kommt halt darauf an wie hoch dein eigenes Einkommen ist.
Deckst du deinen Bedarf (670,-€) durch eigenes Einkommen selbst, hast du keinen Anspruch auf das Kindergeld. Falls nicht, dann doch.
Das steht im § 1612b I BGB:
Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:

Abgesehen davon hätte dein Vater einen höheren Anspruch auf das Kindergeld. Denn Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, der den höheren Unterhalt an das Kind zahlt. Dein Vater sollte also einfach mal das Kindergeld für sich beantragen. ;-)

Wenn das Kind 18 ist, allein lebt und keinen Unterhalt von den Eltern, mindestens in Höhe des Kindergeldes, bekommt, kann es das Kindergeld selbst beantragen (Abzweigungsantrag).

Bekommt es Unterhalt, hat der Elternteil den Anspruch auf das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt. Zahlt dein Vater über 184 € und deine Mutter nichts, muss er das Kindergeld beantragen.