Kindergeld: Müssen beide Elternteile unterzeichnen? (geschieden und getrennt lebend)

3 Antworten

unterschreiben müssen wohl alle, die sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

xavia91 
Fragesteller
 10.02.2014, 14:55

Die Kinder sind beide über 18, trifft das dann trotzdem zu? Eine spezielle Vereinbarung zum Sorgerecht wurde nicht getroffen, die Kinder wohnen fest beim Vater

Wenn sie auch das Sorgerecht hat, dann ja.

Hi, der Kindergeldberechtige muß unterschreiben. Um welche(s) Formulare geht es?

Bei unseren Kindergeldangelegenheiten (im vergangenem Jahr) hat immer nur mein Mann unterschrieben, der auch der ursprüngliche Berechtigte war. Gut, wir sind nun ein zusammenlebendes Ehepaar.