Kindergeld gesplittet und kann man die Auszahlung auf ein anderes Elternteil umschreiben?

4 Antworten

Es ist so, bei minderjährigen Kindern, deren Eltern getrennt leben zahlt der eine Partner den Unterhalt, der andere übernimmt die Betreuung und erhält das volle Kindergeld. Dem Zahlelternteil steht aber das halbe Kindergeld zu. Das wird aber beim Unterhaltsbetrag abgezogen. 

Das Kindergeld wird immer an eine Person ausgezahlt und kann nicht gesplittet werden. Gesplittet wird aber der Anspruch darauf, der ist 50 % für jeden. 

Ab 18 bekommt das kindergeld derjenige, bei dem das Kind lebt oder der Unterhalt zahlt. Will dein Vater keinen Unterhalt zahlen, die Mutter zahlt aber Unterhalt, kann diese das Kindergeld beantragen. Oder aber, wenn keiner Unterhalt zahlt, dann kann das allein lebende Kind auch einen Abzweigungsantrag stellen und das Kindergeld selbst beziehen. 

Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu
erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so
geregelt".

Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchs- berechtigt sind? Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend (den höheren) Barunterhalt zahlt; andere Unterhaltsleistungen bleiben außer Betracht. Wird dem Kind von beiden Elternteilen kein Barunterhalt oder Barunterhalt in gleicher Höhe gezahlt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Sobald du volljährig und ausgezogen bist, kannst du einen

Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)

stellen: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyx/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378322

Gruß siola55

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

JollyJump 
Fragesteller
 03.07.2017, 01:51

Meine Mutter leistet Barunterhalt, ich kann also keinen Abzweigungsantrag stellen. Die Frage war, ob es genügt, wenn meine Mutter einen neuen Kindergeld Antrag für mich stellt, um das Kindergeld für mich zu erhalten, so, dass mein Vater es nicht mehr erhält, oder ob dafür weitere Schritte notwendig sind.

Die Familienkasse bekommt das ja nicht mit, dass mein Vater keinen Unterhalt leistet und meine Mutter jetzt das Kindergeld erhalten müsste.


Hab noch nie gehört, dass das Kindergeld gesplittet wird. Vlt. ist das ja eine Vereinbarung zwischen Deinen Eltern.

Lass Dich doch mal beim Jugendamt beraten. Auch Dein Vater ist nämlich zum Barunterhalt verpflichtet - allerdings nur, wenn Du in einer Ausbildung bist.

JollyJump 
Fragesteller
 02.07.2017, 18:55

Meine Mutter hat davon keine Kenntnis, eine Vereinbarung wäre ja nur so zu realisieren indem er das Geld kriegt und es meiner Mutter überweist, das dementiert er und sie erhält kein Geld von der Familienkasse.

Das Jugendamt ist meines Wissens nach nicht mehr für Volljährige zuständig. Sonst würden die sogar die Anwaltskosten tragen.

Volljährigkeit bedeutet ich bin über 18 und dann bestehtr ein Kindergeld Anspruch ja ohnehin nur während einer (Erst-)Ausbildung oder eines Studiums. Ich bin im Moment in meiner Erst Ausbildung und mein Gehalt überschreitet nicht die Grenze des Unterhaltanspruchs (mein Vater müsste also Barunterhalt zahlen).

Er weigert sich jedoch, auch wenn ich es einklagen könnte, habe ich kein Geld für die Anwalts Kosten.

beangato  02.07.2017, 19:02
@JollyJump

Natürlich kannst Du noch ins Jugendamt gehen - das berät auch noch junge Erwachsene.

Kindergeld-Splitting ist nur auf den Steuerkarten Deiner Eltern.  Das Ki.Geld erhält derjenige, bei dem das Kind lebt, also Dein Vater. Du kannst einen Antrag auf Kindergel stellen bei der Familienkasse, wenn Du einen eigenen Hausstand hast und eine Ausbildung oder Stuium machst. Allerdings müßten der direkten Auszahlung die Eltern zustimmen.

http://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/kindergeld-was-steht-mir-zu/

JollyJump 
Fragesteller
 02.07.2017, 19:05

Es geht darum dass meine mutter den Antrag stellt, so zusagen einen Gegenantrag weil sie berechtigt ist und er nicht mehr.

JollyJump 
Fragesteller
 02.07.2017, 19:19

Ich kann diesen Antrag, dem beide Eltern zustimmen müssen, nirgends online finden.