Ablehnung Kindergeld Abzweigungsantrag berechtigt?
Meine Mutter ist vor ein paar Tagen gestorben und mein Vater ist als unbekannt eingetragen. Ich bin 19 und fange jetzt meine Ausbildung an und wollte einen Abzweigungsantrag auf Kindergeld stellen. Von der Familienkasse wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Kindergeld habe, weil ein Elternteil dieses Antrag stellen müsste.
Ist da jemand von euch der das bestätigen könnte oder meint ihr ich sollte es trotzdem versuchen mit den Antrag.
6 Antworten
Nein. Es gibt doch auch extra Formulare für Kinder ohne Eltern oder Eltern aktuell nicht auffindbar/erreichbar. Also Antrag ausfüllen und wenn die Familienkasse ablehnt dann eben Widerspruch einlegen.
Ich selbst habe für einige unbegleitete Jugendliche aus Syrien und Irak Kindergeld beantragt. Hat zwar gedauert, aber letztlich wurde Kindergeld gezahlt.
Schon gelesen???
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt_ba015404.pdf
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG1a-BKGG_ba013093.pdf
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55
Stelle den Antrag selber und teile mit das der Kindsvater nicht bekannt ist, sollte eine Ablehnung kommen, dann umgehend schriftlich einen Widerspruch einlegen, notfalls Klage beim Sozialgericht oder geh mit aktuellen Kontoauszügen , Verdienstbescheinigung und gültigen Ausweis / Pass zum zuständigen Amtsgericht, da kannst du dir einen Beratungsschein für max.20 € holen und dir damit einen Fachanwalt suchen !
Das muss ja keiner Wissen, dein Vater ist nicht bekannt und gut, er könnte ja auch nicht herangezogen werden, solange die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt oder gerichtlich durch Klage festgestellt wurde !
Einen Antrag könnte er ja eh nicht stellen, da er nicht in Deutschland lebt, selbst wenn er die Vaterschaft anerkannt hätte bzw.es machen würde und Unterhalt könnte er sich auch nicht zahlen, aber das müsstest du ja wissen wie es finanziell bei ihm aussieht.
Das Kindergeld ist ja tatsächlich eine Leistung des Staates an die ELTERN. Können evtl deine Großeltern das Kindergeld noch in Anspruch nehmen. Dazu müssten sie aber zu deiner Versorgung wenigstens "beitragen"
Mein Beileid.
Meiner Meinung nach solltest Du das Kindergeld bekommen, weil Du ja so gesehen keine Eltern mehr hast. Vlt. kannst Du diesbezüglich mal im Jugendamt nachfragen.
Hast Du schon Halbwaisenrente beantragt?
Noch nicht. Ich warte noch auf die Todesurkunde und unser Familienbuch
Ich habe meinen Vater letztes Jahr in der Türkei ausfindig gemacht und auch getroffen. Jetzt ist nur die Frage ob das überhaupt eine Rolle Spielt, weil die Vaterschaft ja trotzdem nicht anerkannt ist