Muss mein Arbeitgeber mich freistellen, wenn ich mein Kind innerhalb der Arbeitszeit zur Therapie begleiten muss?

6 Antworten

Muss ich rechtlich gesehen diese 1,5 Std nacharbeiten?

genauso ist es ...

der Arbeitgeber ist sehr großzügig und stellt Dich für die Termine frei - müsste er auch nicht - er könnte auch verlangen, dass Du Dir den Tag frei nimmst für Deine private Verrichtung ....

Deine Eltern sind berufstätig und du auch. Du kannst nicht x-beliebig frei bekommen, um mit deinem Kind zum Therapeuten zu gehen.

Es ist so, dass du eine gewisse Anzahl von Tagen (10 pro Jahr ?) frei nehmen kannst (krank schreiben lassen kannst, wenn das Kind krank ist und du zu Hause bleiben musst). Der Vater des Kindes übrigens auch.

Du arbeitest schon in einem sehr großzügigen Kindergarten, wenn die Leiterin dir erlaubt, diese Fehlstunden nachzuarbeiten. Bei uns muss man in solchen Fällen Urlaub nehmen. Ich würde an deiner Stelle also keine schlafenden Hunde wecken und es weiterhin so praktizieren. Sei dankbar, dass es dir so erlaubt wird.

Muss ich rechtlich gesehen diese 1,5 Std nacharbeiten?

Was dachtest Du denn? Dass Du für nichts bezahlt wirst?

Wie Du Deine Privatangelegenheiten regelst, ist Deine Sache; Du wirst für geleistete Arbeit bezahlt, und nicht dafür, Deinen Sohn zum Therapeuthen zu begleiten - sorry, aber es ist doch so.

Wer ein krankes Kind hat, muss sehen, wie er das organisiert bekommt, so ist das eben im Berufsleben; Du kannst froh sein, dass es überhaupt möglich ist, die Fehlzeit nachzuarbeiten. In anderen Berufen kann man nicht einfach mitten am Vormittag mal eben 1,5 Stunden weggehen.

https://www.baby-und-familie.de/Gesundheit/Kind-krank-Welche-Rechte-Berufstaetige-haben-113801.html

Familiengerd  01.03.2019, 13:46

👎👎

Warum sollte dein Arbeitgeber dafür aufkommen?

Ich käme gar nicht auf die Idee, dass mein Arbeitgeber mir die Zeit bezahlt sondern wäre eher dankbar für die Flexibilität die er mir gewährt.

Tja, bei dieser Konstellation muß man es wohl so ähnlich sehen, wie bei einem akut erkranktem Kind.

Dazu wird der Arbeitgeber zwar vom Gesetz angehalten, verpflichtet ist er aber nicht. 

Vielleicht hat sich Dein Arbeitgeber ja auch schon Gedanken gemacht und kann von sich aus eine andere Lösung vorschlagen.