Muss ich meine Stromkosten bezahlen obwohl ich ausgezogen bin?
Ich werde im März ausziehen. Der Stromvertrag läuft bis zum Oktober. Die Frist für den Widerruf des Vertrags ist abgelaufen. Kann ich trotzdem kündigen weil ich ausgezogen bin und kein Strom beziehen werde? Oder muss ich wirklich bis Oktober noch bezahlen?
6 Antworten
Bei Auszug gibt es die Möglichkeit sofort eine Endabrechnung zu verlangen. (Ab)Meldezettel beilegen.
immer mit auszug kannst du kündigen,die benötigen die kundennr,zählernr.und den den zählerstand.deine vertragslaufzeit interessiert niemand
Wenn du umziehst, kannst du den Vertrag ändern lassen.
Du brauchst nicht zu kündigen. Mit Übergabe der Wohnung übernimmt der Vermieter oder Nachmieter auch die Verbindlichkeit gegenüber deinem Stromlieferanten. Du mußt nur den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe an den Versorger weitergeben bzw. dich darum kümmern, daß dein Vermieter das macht.
Das stimmt so nicht.
Der Mieter muß beim Auszug den Zähler ablesen, dann bekommt er eine Endabrechung.
Der Vertrag läuft auf seinen Namen in der künftigen Wohnung , die er angeben muß weiter.
Bis zum Tag des Auszuges / Mietende der Wohnung zahlst Du.
Leider falsche Antwort. Er muss kündigen und der Nachmieter muss sich neu anmelden. Bleibt die Wohnung einzeitlang leer, so muss der vermieter sich anmelden.