Nebenkostenabrechnung: Wann wird die geänderte Personenzahl bei der Berechnung der Stromkosten (Hausstrom) berücksichtigt?

7 Antworten

Der Allgemeinstrom/ Hausstrom wird bei uns nach Personenzahl im Haushalt umgelegt. Der Vermieter wurde darüber informiert, dass es jetzt eine Person weniger ist.

Im Mietvertrag stehts nicht direkt drin, wurde aber schon von Anfang an mit abgerechnet.

 - (Strom, Nebenkostenabrechnung, Auszug)

Der Stromanbieter weiß natürlich nicht, dass eine Person weniger im Haus lebt.

Also würde ich dem Anbieter eine Nachricht zukommen lassen, dass ab dem Datum 4 statt bisher 5 Personen die Grundlage für die Abschlagskalkulation darstellen.

Weil es aber keine personengebundenen Stromkosten gibt, wird sich an der Summe letztendlich nichts ändern. Wenn Ihr jetzt zuviel bezahlt, weil der Abschlag auf 5 Personen ausgerichtet ist, bekommt Ihr das Geld am Ende des Abrechnungszeitraums wieder. So kenne ich es von unseren Anbietern.

Grüße, ----->

anitari  24.02.2016, 09:00

Der Stromanbieter weiß natürlich nicht, dass eine Person weniger im Haus lebt.

Mit dem hat das nichts zu tun, sondern der Umlage der Betriebskostenart Haus-/Allgemeinstrom.

PoisonArrow  24.02.2016, 09:02
@anitari

Stimmt. Dann ist es halt der Vermieter / Verwalter, der diese Information haben muss und dementsprechend umkalkulieren.

Grüße, ----->

Der Allgemeinstrom wird i.d.R. nicht nach Personen umgelegt, sondern nach Haushalten.

anitari  24.02.2016, 09:12

Nur wenn, wie auch die Umlage nach Personen, ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

Sonst muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

Das müßte eigentlich ab dem Monat nach Auszug, also ab November, berücksichtigt werden.

Sofern denn der Vermieter nachweisbar informiert wurde.

Wobei 2 Personenmonate oder 61 Personentage nicht so viel ausmachen können.

Die Umlage von Allgemeinstrom ist schon ungewöhnlich.

Ist das im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart?

Wenn denn die Vertragsparteien so einen Schlüssel auch noch abweichend von den gesetzlichen Vorgaben so vereinbaren, haben sie doch sicher auch vereinbart, wie Aus- und Einzüge geordnet werden sollen. Im München urteilen die, daß ein Vermieter, wenn er es denn so will, dann eben jeden Monat einmal durch die Mietgegenstände zu gehen hat um die wohnenden Personen zu ermitteln. Viel Glück also.

Darüber hinaus halte ich die Kosten für Versicherungen für unwirtschaftlich. Solche hohen Beiträge für so ein kleines Haus haben wir gar nicht nicht.

... und warum müssen Kosten für die Abrechnung bezahlt werden?