einschreiben rückschein widerruf welches datum gilt?
folgendes Problem: bin von einer Abzockerfirma reingelegt worden und habe am Telefon am 26.4.einen Vertrag abgeschlossen.Heute (20.5.) kam der Brief mit Datum 30.4.- kein Poststempel- habe dann gleich den Widerruf geschrieben und sende ihn morgen früh mit Einschreiben Rückschein ab. (Ich kann erst jetzt widerrufen weil ich erst jetzt eine schriftliche Adresse und die Widerrufserklärung habe-das ganze war ja telefonisch) Nun meine Fragen:1.Wer muß beweisen wann der Brief mit der Vertragbestätigung ankam? (Ich kann es wahrscheinlich nicht weil ja der poststempel fehlt oder???) 2. Zum Einschreiben: Die Zeit ist ja sehr knapp(ein Monat-also bis 26.5.) und ich muß sichergehen dass der Widerruf auch rechtzeitig ankommt. Was ist, wenn der Empfänger nicht da ist, weil der Brief an ein Postfach geht, ist der Brief dann nicht angekommen und meine Frist abgelaufen??? Oder gilt dann meine Quittung das ich den Brief versendet habe?? Hat jemand einen Rat wie ich meine Frist sicher einhalten kann?
6 Antworten
Also ich würde mal sagen, dass Beweisen wird schwer. Die können ein Datum einsetzen, ob das richtig ist, das weiß der Kuckuck. Jedenfalls kannst du beim Widerspruch nur angeben. dass du dich mit deinem Widerspruch auf das Schreiben v. 26.4., erhalten am 20.5. beziehst. Es ist gut so, dass du den Brief als Einschreiben mit Rückschein abgeschickt hast. Würde dir aber trotzdem vorsorglich nahe legen, dass du dir noch einen Anwalt nimmst, der dir zu dem Problem Hilfe gibt. Gegebenenfalls wird er auch noch ein Schreiben aufsetzen. Wenn du nicht genug verdienst, lass dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen u. den legst du beim Anwalt vor. Du kannst dich auch noch bei deiner örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Es ist immer besser, sich ausreichend abzusichern. Ich hoffe, ich konnte dir damit weiter helfen.
In jedem Fall würde ich das Schreiben nochmal faxen und den Sendungsbericht gut aufheben. Doppelt hält besser. Dass kein Poststempel drauf ist, halte ich für sehr komisch. Ist das Schreiben tatsächlich mit der Post gekommen. Übrigens gilt ein Widerrufsrecht eigentlich erst ab Übergabe der AGBs.
Frist zum Wiederruf beginnt erst mit Erhalt vollständiger Widerrufsbelehrung
ich würde mir nen anwalt nehmen . die abzockerfirmen gehen im moment reihum und die meisten anwälte haben inzwischen schon damit zu tun gehabt. das heisst , gehe morgen mal zu einem anwaltsbüro und frage mal ganz unverbindlich . der wird dir schnell ne antwort geben. beste grüsse!
mach ein Einwurfeinschreiben, das gilt als zugestellt wenn der Postbote es eingeworfen hat.