Muss der Bruder über den Tod der Schwester informiert werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

-- In diesem Fall würde die Erbfolge, da deine Tante keine Kinder hat, die Erben 2. Ordnung betreffen.

-- Die Reihenfolge der Erbfolge wäre:

1, Die Eltern deiner Tante

2. Die Geschwister, also dein Vater

3. Nichten  und Neffen

-- Für den Fall, dass Sie keine Kinder oder Enkelkinder mehr haben, würden Ihre Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen zum Zuge komme, was das Erben betrifft - auch in dieser Reihenfolge.

-- Eigentlich hätte dein Vater informiert werden müssen, die Frage besteht trotzdem, ist ein Testament vorhanden???

-- Ein Gang zum Nachlassgericht könnte die Aufklärung bedeuten!!!!

 

 


 

 

 

elenore  05.05.2011, 09:46

Danke für das Sternenbanner!

Ja, er sollte sich auf jeden Fall erkundigen, beim Amtsgericht "Erbschaftsangelegenheiten". Er hätte auch informiert werden sollen, von den Angehörigen, ganz gleich welche Spannungen in der Familie sind.

Und ja, er ist Erbberechtigt, das kann er aber auch über das Amtgericht klären lassen.

Die Schwester war verpflichtet, gesetzliche Erben anzugeben - sofern dein Vater in der Erbfolge berücksichtig werden musste. Leben die Eltern noch, war das nicht erforderlich: die Eltern sind Erben, nicht dein Vater oder die Schwester.

Dein Vater kann sich als gesetzlicher Erbe beim Nachlassgericht beim Amtsgericht am Sterbeort der Schwester dennoch schriftlich melden.

Vllt. liegt ja trotz Krach ein wirksames Testament mit einem Vermächtnis zu seinen Gunsten vor?

HTH

G imager761

 

Bei dieser Geschichte kann ich nicht einmal Beileid wünschen.

Jahrelang sich nicht kümmern, nicht wissen wie es der Tante/Schwester ging, ob sie gelitten hat... aber schon mal nach dem Erbe schielen. Unfassbar.

Ich habe selbst gerade meinen Vater verloren, muß nun für ihn um das Erbe meiner Großeltern kämpfen, damit der jenige, der es hinterzogen hat die gerechte Strafe bekommt. Das Erbe selbst ist uns egal. Nur wir haben uns all die Jahre gekümmert.

Ich kann nur wiederholen: Unfassbar und gierig. PFUI!

supercherish 
Fragesteller
 04.05.2011, 10:22

Ich brauche keine moralische Bewertung, sondern einen jurisitischen Rat! Wie geschrieben, hatte keiner aus der Familie aufgrund eines heftigen Streits noch Kontakt zu ihr.

user1245  04.05.2011, 14:01
@supercherish

Hier bekommst du halt beides!

Wenn du einen juristischen Rat brauchst, dann wende dich an einen Rechtsanwalt.

Hier stellt man seine Fragen und bekommt Antworten, ob sie gefallen oder nicht ist eine andere Sache.

 

imager761  04.05.2011, 18:20
@user1245

Und genau diese Art Antworten solltest du künftig lassen - hier ist ein Erbrechtsforum!

"Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren" (gf-Richtlinie 3).

 

 

egal was für ein streit war normalerweise sagt man da bescheid