Haus verkaufen - Streit bei mehreren Eigentümern

8 Antworten

Zunächst hättet ihr einen Anspruch auf jeweils 1/4 der Mieteinnahmen und des fiktiven Wohnwerts der durch die Miteigentümerin selbst genutzten Wohnung. Macht jeden Monat ein paar Hunderter, abzüglich eurer anteiligen Lasten (Steuern, Versicherungen usw.).

Falls euch eure Tante nicht auszahlt oder auszahlen kann, um eure Miteigentumsanteile zu erwerben, sieht es schlecht aus :-(

Denn ohne ihre Zustimmung wird das Haus nicht fremdverkauft.

Blieb nur die kostenpflichtig gerichtlich herbeizuführende Teilungsversteigerung, die allerdings neben den Prozesskosten herbe Verluste beim Erlös bringt und ggf. der Tante eine Ersteigerung zum Bruchteil des Verkehrswertes ermöglicht :-O

Da würde ich mir doch noch mal die Ertragsvariante oben ansehen :-O

G imager761

Entweder Eure Tante bezahlt Euch aus oder es kann auf Euren Antrag hin eine Zwangsversteigerung erfolgen. Da, des vermutlichen Streitwertes wegen, wird Anwaltsunterstützung erforderlich sein.

Wie alt ist die Tante...........? Solange sie sich weigert, denke ich, habt Ihr keine Chance! Blöde Situation!

Tabaluga1961  08.04.2012, 13:00

ne - rechtlich haben sie schon eine Handhabe.

Am besten versucht Ihr mit deiner Tante es so zu klären das SIe euch ausbezahlt ansonsten nur über den Anwalt aber das ist dann halt die eklige variante :-(

ihr habt Anspruch auf euren Anteil an den Mieteinnahmen. Denkt daran, ihr müsst an das FA die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern, egal ob ihr tatsächlich Mieteinnhamen habt - im Falle das die Tante nichts abgeben will.

Wenn keine Einigung bzgl. des Verkaus erzielt werden kann ist die letzte Möglichkeit die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der gemeinschaft. Das sollte auch der Tante zu denken geben.