Mpu bei 1,34 Promille mit Unfall?
DHallo ihr lieben.
Ich hab letztes Jahr im September einen großen Fehler gemacht und habe mich betrunken ins Auto gesetzt und einen Unfall gebaut. Gottseidank ist niemand zu schaden gekommen. Die Bak ergab 1,34 %. Ich hatte nun letzte Woche meine Gerichtsverhandlung. Das Urteil ergab weitere zehn Monate ohne Schein (insgesamt 15 monate) und 40 Tagessatze a 35 Euro. Nun zu meiner Frage: wird mir wohl eine mpu angeordnet? Ich wohne in NRW. Wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten
5 Antworten
Hallo Vany,
in deinem Fall ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.
Der Artikel im LawBlog wurde bereits verlinkt, hier der entscheidende Passus:
"Eine Alkoholfahrt alleine rechtfertigt nach den klaren Worten der Richter die MPU erst dann, wenn der Fahrer mindestens 1,6 Promille hatte. Bei einer niedrigeren Alkoholkonzentration verlangt das Gericht zusätzliche konkrete Umstände, die ausnahmsweise eine MPU erforderlich machen. Das können gravierende Fahrfehler sein. Oder auch sonstige Anhaltspunkte, die für einen zukünftigen Alkoholmissbrauch sprechen."
In deinem Fall entscheiden die "konkreten Umstände", also z.B. der Unfallhergang (Fahrfehler durch Alkohol?) oder die Tageszeit (morgens um 10 mit 1,34 Promille Restalkohol?)
Am besten bei der Führerscheinstelle einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren und nachfragen.
Das War auf einem Samstag gegen 20.00 Uhr. Ich wollte einem Gegenstand auf der Straße ausweichen. Bin dann von der Straße abgekommen und hab mich überschlagen.
Klingt soweit ganz gut: Unfall ohne Fremdbeteiligung und Alkoholgenuss zu einer üblichen Zeit.
Meine persönliche Meinung: Zu 90% keine MPU.
Das letzte Wort hat aber immer die Führerscheinstelle, daher rechtzeitig dort nachfragen.
Vielen Dank für die antwort
Dazu gibt es ein relativ aktuelles und höchstrichterliches Urteil.
Wird z.B. hier erläutert:
Danke
Hallo,
der Wert ab dem eine MPU angeordnet wird - ob nun 1,1 oder 1,6 Promille - ist NICHT gesetzlich verankert.
In einigen Bundesländern - wobei ich nicht weiß, ob auch in NRW - wird die MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet.
Wenn dem in NRW so ist, dann musst du Folge leisten oder dagegen klagen.
Der von AntonAntonsen verlinkte Bericht bzw. das entsprechende Urteil kann zwar für die Vorgehensweise durchaus Auswirkungen haben, es ist aber nicht "allgemeingültig".
Viele Grüße
Michael
NRW gehört wohl noch nicht dazu.
Wenn ein Urteil des BVerfG nicht allgemein gültig ist, was dann?
Bei einer Trunkenheitsfahrt OHNE besondere Vorkommnisse ist 1,6 Promille die verbindliche Grenze.
Leider ist aber beim Fragesteller ein solches Vorkommniss (aka Unfall) eingetreten
Hast du den Bericht über das Urteil gelesen?
Da wurde zwei Klägern Recht gegeben, die mit weniger als 1,6 Promille - aber eben mehr als 1,1 Promille - nicht zur MPU wollten.
Das Urteil gilt dann logischer Weise auch nur für diese zwei Kläger und ist eben nicht allgemeingültig.
Es wurde nicht grundsätzlich über die bundeseinheitliche MPU-Grenze geurteilt!
Gruß Michael
Wenn es sich um die erstmalige Auffälligkeit im Zusammenhang mit Alkohol- oder BtM-Konsum handelt und auch keine weiteren Straftaten im Straßenverkehr in der Fahrerlaubnisakte der Fahrerlaubnisbehörde ( nicht nur im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt ) oder ein hoher Punktestand im Übrigen vorliegen, wird keine MPU angeordnet. Die fünf plus zehn Monate sind aber für NRW-Verhältnisse ungewöhnlich lange. Die Tagessatzanzahl spricht aber für ein erstmaliges Vergehen.
Ja. Ich finde die fünfzehn monate auch ziemlich viel. Aber der Richter hat das so begründet: er hätte mir auch weniger geben können, aber dann würde höchstwahrscheinlich der Oberstaatsanwalt in Revision gehen, so weit ich das verstanden hab. Und dann würde es eine weitere Verhandlung geben und die könnte dann noch höher ausfallen.
Ein Richter, der seine Entscheidung mit der Angst vor einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft begründet, hat seinen Job verfehlt.
Einfach mal ein bisschen lesen: https://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/
Danke
Wenn ich das richtig gelesen habe, muss ich wohle keine mpu machen. Ich bin auch noch nie aufgefallen oder sonst irgendwas.
Dann freue dich ...
Das War auf einem Samstag gegen 20.00 Uhr. Ich wollte einem Gegenstand auf der Straße ausweichen. Bin dann von der Straße abgekommen und hab mich überschlagen. Was ich noch schreiben wollte ist, das der Richter mir geglaubt hat und gesehen hat das ich Reue zeige. Er sagte das er hofft, das ich um eine mpu herum komme, da ja sonst noch mehr finanzielles auf mich zu kommt. Hat das Einen Einfluss auf die Entscheidung des Straßenverkehrsamt ob ich mpu machen muss oder nicht?