Autounfall mit 1,6 Promille

12 Antworten

dein alter ist völlig egal...der lappen ist weg und das zurecht...einmal ist schon zuviel. wer säuft, und das muss man bei 1,6 promille getan haben, der hat nix hintern lenker zu suchen. für sowas hab ich genau null verständiss und hoffe die lappen sind sehr lange weg, mpu ist sicher

In erster Linie hast du eine Straftat namens "Trunkenheit im Verkehr" gemäß § 316 StGB begangen. Diese wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Hinzu kommt eine MPU, die bei dieser BAK zwingend angeordent werden muss.

Darüber hinaus blühen dir 7 Punkte in Flensburg + Bußgeld.

Und als Krönung gibt es einen Entzug der Fahrerlaubnis, der zwischen 6 Monaten und fünf Jahren liegen kann.

Auch kann es unter Umständen Probleme bei der Regulierung des Schadens durch die Versicherung geben. Unbegreiflich, wie jemand so verantwortungslos handeln kann. Bei Alkoholfahrten sterben jedes Jahr viele Menschen. Das wäre dann eine echte Strafe gewesen.

skyfly71  20.12.2010, 23:01

Es kann nicht unter Umständen Probleme bei der Regulierung des Schadens geben. Zwar reguliert die Haftpflicht den Schaden, nimmt den Versicherungsnehmer aber mit bis zu 5.000€ in Regreß.

Ruedi  21.12.2010, 06:33
@skyfly71

Genau, und diese 5.000,- Euro sind meines Erachtens noch ein ziemlich geringes Übel für so ein Vergehen!

Ruedi  21.12.2010, 06:36

Alles richtig, Herr Kollege. ;-)

Aber meines Erachtens hat der FS sogar eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB begangen. Er war betrunken und offensichtlich nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug sicher zu führen, und die Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert hat sich im entstandenen Sachschaden realisiert. Das kann "teuer" werden. :-/

Reiswaffel87  21.12.2010, 12:31
@Ruedi

Völlig richtig. In meinem Beitrag ist der "§ 315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs" völlig untergegangen. Danke für die Ergänzung. Ob diese Gefährdung aber fahrlässig war wäre noch zu diskutieren...

PepsiMaster  21.12.2010, 21:07
@Reiswaffel87

genau! :) ..

316 = Folgenlose Trunkenheitsfahrt ..

315c = Ausfallerscheinungen, Unfall usw.

Versicherung hat schon gemeint wird sicher 5000€ Regress und ich weiß das das absolute Sch war aber ich kanns nicht mehr ändern bin nur froh das kein Personen zuschaden gekommen sind

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content0203.html

hier findest Du alle Antworten auf Deine Fragen.

Der Regress ist begrenzt auf höchstens 2 x 5.000,00 €.

Ausnahme gilt nur, wenn keine Versicherungsbeiträge gezahlt wurden und somit zum Unfallzeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand. Die KFZ-Versicherung reguliert dann den Schaden, möchte jedoch jeden € wiederhaben.

huskycologne  20.12.2010, 21:56

Meine Antwort bezog sich vorerst nur auf die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Die Kaskoversicherung des Fahrzeuges, das Du gefahren bist, ist von der Leistung frei.

Das heisst auf Dich kommt noch dieser Schaden zu, den Du ersetzen musst (zuzüglich zu den 5.000,00 € Regress der KH)

Geh zum Rechtsanwalt. Der kann vl. noch was rausreden. ;) Mein Vater ist Rechtsanwalt und ich bekomme sowas öfter mal mit, der kann helfen. Dann bekommst du den Führerschein vl. nur für ne kurze Zeit abgenommen. Sonst ist er ganz weg.

mac82  20.12.2010, 21:38

was soll der da raus reden? wenn man promille im blut hat, bekommt man sogar an nicht-verschuldeten unfällen eine mitschuld. bei 1,6 promille und selbst verschuldeten unfall gibts nichts zu reden...da würde auch dein vater nichts dran ändern können. zu recht. übrigends, den lappen bekommt er in so nem fall ohnehin nur mit MPU wieder

micki1  21.12.2010, 11:59

wenn "kurze Zeit" ca. 12 Monaten entspricht, stimmt das