Mit 0,31 promill MPU ?

4 Antworten

Mit 0,31‰? Bist du dir da sicher? (oder waren es eher 0,31 mg/ml?) Wieso wurde dies als Owi geahndet? Bei Ausfallerscheinungen wäre es als Straftat abgehandelt worden - und auch die Sache aus 2006 mit 0,77‰ wäre eher eine OWI als eine Straftat gewesen.....somit scheint i-was nicht zu stimmen...

Ansonsten greift hier der §13 der FeV, der besagt:

ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Von daher wäre die MPU-Aufforderung rechtmäßig, da die alte Straftat noch verwendbar ist.

Zum einen beträgt die Grenze üblicherweise 0,5 Promille. Um mit 0,31 Promille belangt zu werden, muß noch etwas dazu kommen, wie z.B. Unfall oder Fahrauffälligkeiten.

Auch die 0,77 Promille von 2006 würden ohne Extras nicht für einen Entzug der Fahrerlaubnis ausreichen.

Meine Nase juckt - und das bedeutet, du erzählst uns hier nicht die ganze Wahrheit...

So viel kann man aber schon sagen:

Dir wurde 08/2006 die Fahrerlaubnis entzogen. 8 Monate Entzug bedeutet Neuerteilung frühestens 04/2007.

Alkoholdelikte bleiben 10 Jahre gespeichert, d.h. der Eintrag wäre 05/2017 gelöscht worden.

Im Oktober 2016 war der Eintrag.noch vorhanden, damit bist du Wiederholungstäter - und somit ist die MPU gerechtfertigt.

Nachdem du bisher offensichtlich keine Vorbereitungen für die MPU gemacht hast, reichen die verbleibenden 2 Monate bis zur Abgabefrist nicht aus um eine Verhaltensänderung zu belegen, d.h. du kannst dir die MPU sparen und gleich deinen Lappen abgeben.

Bereite dich auf die MPU vor.