Möglichst lange Auszeit vom Beruf

4 Antworten

Wie Hexle schon sagte, bekämst du in den ersten beiden Fällen eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Allerdings sollte dir deine Gesundheit wichtiger sein. Und du solltest dich sofort krankschreiben lassen. Egal wie lange es dauert. 

Aber du könntest dich so weit erholen, dass du wieder arbeitsfähig wirst. Und sogar wieder an die Arbeitsstelle willst. Denn stell dir das nicht so einfach vor, wenn du dich mit 49 Jahren nach langer Krankheit bei einem anderen Arbeitgeber bewerben willst. 

Bei mir war es zumindest so, dass ich nach einer schweren Depression mit psychosomatischen Beschwerden wieder arbeiten konnte. Und da war es mir sogar fast egal, dass mein Chef mich anschließend mobbte. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite und schwerbehindert bin, konnte er mich nicht so einfach entlassen. In der Zwischenzeit hatte ich das Glück, dass ich umgesetzt wurde. Und da gefällt es mir sehr gut. Und ich hoffe, dass ich bis zur Rente dort aushalte.

Du kannst deinen AG auch um einen Abwicklungsvertrag bitten.Damit umgehst du die Sperrzeit vom Arbeitsamt.

Alle körperlichen Untersuchtungen waren negativ.

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nunaj so wirklich krank kannst du nicht sein .. Du hast eher Probleme mit Stress ... und Stress gibt es überall, auch bei anderen Arbeitgebern ...

Versuch es doch mal mit Entspannungstechniken Qui Gong, Yoga, Tai Chi, autogenes Training etc. ... ggfls. auch mal eine Kur ...

Wenn Du Dich so verhältst, dass Du eine Kündigung bekommst, wäre das eine verhaltensbedingte Kündigung die eine Sperre des ALG nach sich zieht.

Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du ebenfalls eine Sperre des ALG wenn Du nicht nachweisen kannst, dass man Dir auch ohne diesen gekündigt hätte (allerdings nicht bei einer verhaltensbedingten Kündigung).

Ob Dein AG Dich bei einer längeren Krankheit entlassen würde, kann Dir niemand sagen. Es gibt viele AG die da sehr geduldig sind. Nach 6 Wochen sind sie aus der Entgeltfortzahlung raus und können u.U. Deinen Arbeitsplatz vorübergehend anderweitig besetzen und abwarten. Außerdem sind personenbedingte Kündigungen bei vielen Kurzerkrankungen oder einer Langzeiterkrankung nicht so einfach für den AG. Hier müssen einige Dinge Voraussetzung sein und beachtet werden. So schnell wird der AG daher wahrscheinlich nicht kündigen.

Wenn Dein AG allerdings sowieso Stellen abbauen will, solltest Du mal abwarten. Oft gibt es dann ein Angebot mit einer Abfindung auszuscheiden. Wenn das im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen passiert, gibt es (wahrscheinlich) auch keine Sperre des ALG. Sollte es einen Betriebsrat geben, kannst Du auch mal mit diesem sprechen.

johnnymcmuff  14.05.2015, 21:20

Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du ebenfalls eine Sperre des ALG wenn Du nicht nachweisen kannst, dass man Dir auch ohne diesen gekündigt hätte (allerdings nicht bei einer verhaltensbedingten Kündigung).

Ich bekam keine Sperre aufgrund eines Attestes, zuerst wollte man mir eine Sperre geben, da bin ich direkt zum Amtsleiter gegangen und habe ihm erklärt, dass ich es schriftlich haben möchte und dann umgehend zum Anwalt gehe, da mir bescheinigt wurde, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben soll.

Ab wieder zum Sachbearbeiter und mein Antrag war durch.