Möglichst lange Auszeit vom Beruf
Hallo, ich bin 49 Jahre und bin seit 7 Jahren bei meinem AG beschäftigt. Davor war ich immer beruflich Tätig. Nun habe ich seit fast 2 Jahren Probleme mit der Gesundheit, was ausschließlich auf Stress zurückzuführen ist. Alle körperlichen Untersuchtungen waren negativ. Mein Hausarzt möchte mich für ein paar Monate aus dem Verkehr ziehen, damit war ich noch nicht einverstanden. Die Belastung ist auf den Druck der Firma und zusätzlich durch das schlechte Miteinander von Kollegen auch untereinander entstanden. Damit ist gesagt, dass ich auf meine Anstellung keinen Wert mehr lege und mir meine Gesundheit viel wichtiger ist. Nun gibt es mehere Wege: Ich kann mich so verhalten, dass ich eine Kündigung bekomme. 3 Monate Kündigungszeit zum Quartal. Dann könnte ich in den letzten Wochen der Anstellung meinen Krankenschein nehmen. Die Krankenkasse zahlt dann das Krankengeld so lange, wie der Arzt mir die Bescheinigung ausstellt. Damit laufe ich Gefahr, nach einer langen Zeit die Kündigung des AG zu bekommen. Wenn das Krankengeld ausläuft, könnte ich noch 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Oder Ich mache mit meinen AG einen Aufhebungsvertrag, ob er mir eine Abfindung zahlt ? Es sollen eh Stellen langfristig abgebaut werden. In den letzten Tagen dann den Krankenschein nehmen ?
Oder Ich ziehe jetzt den Krankenschein und warte was passiert, nach 6 Wochen zahlt dann die Krankenkasse. Ob sich dann der AG meldet und mich dann kündigen wird wenn ein Ende der Krankschreibung nicht in Sicht ist ?
Wer hat Erfahungen oder kann mir Ratschläge geben ?
Danke vorab dafür Gruss Maik
4 Antworten
Wie Hexle schon sagte, bekämst du in den ersten beiden Fällen eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Allerdings sollte dir deine Gesundheit wichtiger sein. Und du solltest dich sofort krankschreiben lassen. Egal wie lange es dauert.
Aber du könntest dich so weit erholen, dass du wieder arbeitsfähig wirst. Und sogar wieder an die Arbeitsstelle willst. Denn stell dir das nicht so einfach vor, wenn du dich mit 49 Jahren nach langer Krankheit bei einem anderen Arbeitgeber bewerben willst.
Bei mir war es zumindest so, dass ich nach einer schweren Depression mit psychosomatischen Beschwerden wieder arbeiten konnte. Und da war es mir sogar fast egal, dass mein Chef mich anschließend mobbte. Da ich im öffentlichen Dienst arbeite und schwerbehindert bin, konnte er mich nicht so einfach entlassen. In der Zwischenzeit hatte ich das Glück, dass ich umgesetzt wurde. Und da gefällt es mir sehr gut. Und ich hoffe, dass ich bis zur Rente dort aushalte.
Du kannst deinen AG auch um einen Abwicklungsvertrag bitten.Damit umgehst du die Sperrzeit vom Arbeitsamt.
Alle körperlichen Untersuchtungen waren negativ.
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nunaj so wirklich krank kannst du nicht sein .. Du hast eher Probleme mit Stress ... und Stress gibt es überall, auch bei anderen Arbeitgebern ...
Versuch es doch mal mit Entspannungstechniken Qui Gong, Yoga, Tai Chi, autogenes Training etc. ... ggfls. auch mal eine Kur ...
Wenn Du Dich so verhältst, dass Du eine Kündigung bekommst, wäre das eine verhaltensbedingte Kündigung die eine Sperre des ALG nach sich zieht.
Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du ebenfalls eine Sperre des ALG wenn Du nicht nachweisen kannst, dass man Dir auch ohne diesen gekündigt hätte (allerdings nicht bei einer verhaltensbedingten Kündigung).
Ob Dein AG Dich bei einer längeren Krankheit entlassen würde, kann Dir niemand sagen. Es gibt viele AG die da sehr geduldig sind. Nach 6 Wochen sind sie aus der Entgeltfortzahlung raus und können u.U. Deinen Arbeitsplatz vorübergehend anderweitig besetzen und abwarten. Außerdem sind personenbedingte Kündigungen bei vielen Kurzerkrankungen oder einer Langzeiterkrankung nicht so einfach für den AG. Hier müssen einige Dinge Voraussetzung sein und beachtet werden. So schnell wird der AG daher wahrscheinlich nicht kündigen.
Wenn Dein AG allerdings sowieso Stellen abbauen will, solltest Du mal abwarten. Oft gibt es dann ein Angebot mit einer Abfindung auszuscheiden. Wenn das im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen passiert, gibt es (wahrscheinlich) auch keine Sperre des ALG. Sollte es einen Betriebsrat geben, kannst Du auch mal mit diesem sprechen.
Beim Aufhebungsvertrag bekommst Du ebenfalls eine Sperre des ALG wenn Du nicht nachweisen kannst, dass man Dir auch ohne diesen gekündigt hätte (allerdings nicht bei einer verhaltensbedingten Kündigung).
Ich bekam keine Sperre aufgrund eines Attestes, zuerst wollte man mir eine Sperre geben, da bin ich direkt zum Amtsleiter gegangen und habe ihm erklärt, dass ich es schriftlich haben möchte und dann umgehend zum Anwalt gehe, da mir bescheinigt wurde, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben soll.
Ab wieder zum Sachbearbeiter und mein Antrag war durch.