Mmuss man dem Arbeitgeber eine chronische Krankheit mitteilen?

6 Antworten

Deine Krankheiten sind deine ganz persönlichen Probleme, die den AG nichts angehen.

Leider sind viele AG neugierig und würden schon gerne genaueres über die Krankheiten ihrer MA wissen. Wenn man als Chef hört, dass sich Kollege Meier den Arm gebrochen hat, dann muss man eben damit rechnen, dass der MA ein paar Wochen ausfallen wird.

Bei anderen Krankheiten ist es neben dem Formal-Juristischen auch eine Frage der Unternehmenskultur. Leider lässt die zunehmend in den Unternehmen zu wünschen übrig.

Du musst das nicht angeben und solltest es auch nicht tun. Dein Gesundheitszustand ist deine Privatsache.

Wenn du dem potentiellen AG davon erzählst, wird dir das wahrscheinlich als Pluspunkt ausgelegt, am Ende wird man aber immer einen gesunden Mitbewerber bevorzugen.

Hallo Miri,

auf keinen Fall. Deine Krankheiten gehen den Arbeitgeber nichts an.

Bei einem Vorstellungsgespräch dürfen keine Fragen zu Krankheit oder Schwangerschaft gestellt werden. Wenn doch, dann sind das Fragen, bei denen du lügen darfst und auch solltest.

Im Endeffekt wird einem eine Krankheit immer negativ ausgelet, da der Arbeitgeber befürchtet, dass du ausfallen wirst. Somit wird der gesunde Mitbewerber bevorzugt.

Bei einer Erkrankung wie Morbus Chron, wo die meisten Leute noch nicht einmal wissen, wie sie sich auswirkt erst recht nichts sagen.

Viel Erfolg,

LG Mata

Miri2206 
Fragesteller
 15.08.2018, 11:34

Das es mir negativ ausgelegt wird denke ich auch, aber ich habe Angst das man es sehen kann am Blutbild oder so ,obwohl ich schon seit 3 Jahren keinerlei Symptome habe

Matahleo  17.08.2018, 14:28

Aber du musst doch dein Blutbild dem Arbeitgeber nicht zeigen! Du musst über alles, was deine Gesundheit angeht nichts erzählen. Falls du gefragt wirst;

Ich bin gesund, mir geht es gut.

So und nicht anders musst du dich vorstellen.

Du musst dem AG nur dann von Deiner Krankheit berichten, wenn das für die Ausübung Deiner Tätigkeit wichtig ist (gilt auch für Schwerbehinderung).

Dem Betriebsarzt kannst Du es sagen, musst es aber nicht. Der darf dem AG sowieso nur berichten, ob Du für den Job geeignet bist oder ob es gesundheitliche Bedenken gibt. Auch hier gilt die Schweigepflicht des Arztes.

Miri2206 
Fragesteller
 15.08.2018, 11:33

Die Frage ist ja ,ob man das anhand von Blutwerten sieht oder nicht. Erzähle ich es dem Betriebsarzt nicht, was passiert wenn es raus kommt

Hexle2  15.08.2018, 11:43
@Miri2206

Wenn Deine Krankheit Dich nicht daran hindert, Deinen Job vertragsgemäß auszuüben, brauchst Du nichts zu sagen.

Was für einen Job willst Du denn ausüben, dass man Dir Blut nehmen wird oder ist das nur eine Vermutung?

Bei uns im Betrieb wird keinem MA Blut abgenommen.

Erzähle ich es dem Betriebsarzt nicht, was passiert wenn es raus kommt

Was soll groß passieren?

Der Betriebsarzt hat Schweigepflicht und wenn es sich nicht gerade um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften handelt, greift nach sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz.

Ab diesem Zeitpunkt kannst Du auch Deinen AG und/oder die Kollegen informieren (wenn Du möchtest).

Hast Du eigentlich einen GdB/eine Gleichstellung?

Falls ja, musst Du das beim Einstellungsgespräch und auf dem Personalbogen auch nicht wahrheitsgemäß beantworten, wenn die Krankheit, wie schon erwähnt, Dich nicht an der Arbeit hindert.

Auch hier empfiehlt es sich allerdings, nach sechs Monaten den AG zu informieren.

Miri2206 
Fragesteller
 15.08.2018, 11:53
@Hexle2

Das mir Blut abgenommen wird ist eine Vermutung. Ich möchte in einem betreuten Wohnheim als Hsuswirtschaftskraft mit leichter Pflegetätigkeit arbeiten.Habe beim Einstellungsgespräch nichts von meiner Krankheit erzählt.Mir geht es ja gut und der Arzt vom Arbeitsamt meinte sogar ich kann eine Vollzeitstelle machen. Hab mich jetzt für eine Stelle entschieden mit 20 Stunden die Woche. Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben.Dann kam das mit dem Betriebsarzt und klar hat man da erstmal Angst wegen der Krankheit benachteiligt zu werden

Hexle2  15.08.2018, 11:57
@Miri2206

Du brauchst keine Angst zu haben.

Wie gesagt, der Betriebsarzt muss nur schauen, ob Du für die Ausübung der Tätigkeit geeignet bist oder nicht.

Er darf dem AG keine Untersuchungsergebnisse mitteilen, die nichts mit dem Job zu tun haben und wie gesagt, Einzelheiten darf er sowieso nicht nennen.

Alles Gute

Nein, so etwas braucht der Arbeitgeber nicht zu wissen. Dem Betriebsarzt musst du es natürlich auch nicht erzählen, könnte aber hilfreich sein