Mix aus Festanstellung und Freiberuflicher Tätigkeit - wie sind hier die Steuern und Freibeträge zu betrachten?

3 Antworten

§3 Nr. 26 ist seinem Wesen nach eine Aufwandsentschädigung. 
Ersatz von Aufwand ist grundsätzlich nicht Krankenversicherungspflichtig.

Du brauchst also Minijob und Aufwandsentschädigung nicht zusammen zu addieren !!!

Auswirkung in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach ausdrücklicher Bestimmung kein Arbeitsentgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 SvEV), das heißt sie führen zu keinem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis,sind kein Gesamteinkommen in der Familienversicherung (§ 10 SGB V) und sind keine Einnahmen nach § 240 SGB V in der freiwilligen Krankenversicherung.

Bei dem Minijob musst Du VOR Aufnahme enscheiden und auf einem Fragebogen der Minijobzentrale mitteilen ob Du auf die Rentenversicherungspflicht verzichten willst.

Da die Rente ja merkwürdigen Zeiten entgegengeht, würde ICH nicht verzichten.

Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 % von Deinem Lohn an die Minijobzentrale, jedoch verdunsten diese, will meinen, davon hast DU nichts.

Dir werden 3,7 % einbehalten, wenn Du die Pflicht bestehen läßt.

Dafür erhälst Du aber dann die gesamten 18,7 % im Rentenkonto gutgeschrieben UND DU HAST VersicherungJAHRE, was immer wertvoller zu werden scheint.

Familienversicherung bis zu 18 LJ oder bis zu Ende der Ausbildung ist genau Deckungsgleich mit dem Minijob - Höchstbetrag, also 450 Euro.

Natürlich solltest Du das mir der KV besprechen. Du kannst dort (hier nicht) eine rechtlich verbindliche Auskunft zur KV Pflicht erhalten.

- Bei Festanstellung: Gesetzlich versichert?

Nur wenn Anstellung zeitlich und finanziell den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein. Im Zweifel an die Clearingstelle der GKV wenden und Statusfeststellung beantragen.

Wenn aus Anstellung und Selbständigkeit kombiniert mehr als 450,- € im Monat bezogen werden, ist Familienversicherung nicht mehr möglich.

Steuerfreibetrag §3 für den freiber. Teil weiterhin möglich?

Yuh.

wie verhält sich hier die Besteuerung?

Pauschal versteuerter Minijob. Nicht nach Steuerklasse abrechnen lassen!

derbasti007 
Fragesteller
 03.08.2016, 11:00

Yuh? Heisst das "Ja" :)

Wie kann man eine 10% Festanstellung als Minijob abrechnen lassen? Macht das der Arbeitgeber automatisch?

Danke Dir

kevin1905  03.08.2016, 11:04
@derbasti007

Minijobs (§ 8 SGB IV) sind Arbeitsverhältnisse mit Entgelt bis maximal 450,- €, die keine betrieblichen Ausbildungsverhältnisse sind.

die Einkommen aus Festanstellung und Selbständigkeit werden zusammen gerechnet und entsprechend versteuert, 300 Euro sind vorerst natürlich steuerfrei, bei Krankenversicherung bin ich mir jetzt nicht sicher, ob so eine Mini-Anstellung das beeinflusst, da müsstest du bei der Krankenkasse nachfragen