Wie viel darf man zusäztlich max. verdienen, wenn man festangestellt ist und etwas auf freiberuflicher Basis dazu verdienen möchte?
Wenn man festangestellt ist und etwas dazu verdient, muss man von der freiberuflicher Tätigkeit keine Krankenversicherung extra bezahlen und auch keine Rentenbeiträge extra. Das geht solange man nicht mehr freiberuflich verdient als im Festangesteltenverhältnis... Die Frage ist: BRUTTO oder Netto wird das gerechnet? Ich denke schon BRUTTO, oder? Auf das gesamte Jahr umgerechnet oder pro Monat? Wenn man z.B. Halbes Jahr nur freiberuflich gearbeitet hat, dann Festanstellung gefunden hat, wird die Summe, die man in der ersten Jahreshälfte freiberuflich verdient hat zu dem angerechnet, was man in der zweiten Hälfte in Festanstellung verdient? Nicht, oder? Oder wird erst ab dem Tag der Festanstellung geschaut, acha, da war die Festanstellung und parallel dazu wurde z.B. noch 500 Euro im Monat verdient oder (nehmen wir an 500 X 6 Monate =3000 zu den 6 000 aus dem Festangestelltenverhältnis in der zweiten Hälfte des Jahres?) und die erste Hälfte des Jahres separat: HIIIIILLFE : )
2 Antworten
Für Nebentätigkeiten benötigst Du i.d.R. die Genehmigung Deines Arbeitgebers
Mit einer Festanstellung verkauft man eben seine Arbeitskraft und das ist ein Unikat ;-)
Dabei gibt es keine Verdienstgrenze, allerdings darf Deine freiberufliche Tätigkeit Dich in Deinem Job nicht beeinträchtigen, sonst könnte das ein Kündigungsgrund sein
Danke! Das wurde im Voraus geklärt, da man da wenig verdient ist es notwendig dazu zu verdienen. Es geht darum wie das finanziell gestaltet wird.
Danke! Das wurde im Voraus geklärt, da man da wenig verdient ist es notwendig dazu zu verdienen. Es geht darum wie das finanziell gestaltet wird. Man ist ja z.B. Bei der Krankenkasse pflicht versichert und die Beiträge werden von dem Arbeitgeber übernommen. Das ist aber nicht der Fall, wenn man doch als Freiberufler mehr verdient als im Festangestelltenverältniss, nur was rechnet man dazu ... die Zeit vor der Festanstellung auch? Oder erst ab der Festanstellung?